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Die landwirtschaftliche Nutzfläche ist teil der Betriebsfläche. Sie grenzt sich von unproduktiven Flächen, dem Wald ohne Weidefläche, Seen oder Gebäudeplätzen ab, die nicht zum Betrieb gehören. Darüber hinaus lässt sie sich in bestimmte Gebiete und Zonen unterteilen:
Im Vergleich zu anderen Ländern ist die Zoneneinteilung der landwirtschaftlichen Nutzfläche in der Schweiz sehr vertikal ausgerichtet. Weiterhin muss die Betriebsfläche im Eigentum, in Pacht oder Gebrauchsleihe des Bewirtschafters sein und die Fläche muss ihm ganzjährig zur Verfügung stehen.
Statistiken zum Thema landwirtschaftliche Nutzfläche in der Schweiz erhebt unter anderem der Agrarbericht. Die Webseite sammelt verschiedenste Daten rund um das Thema Landwirtschaft, Bauern, Betriebe, Produktion und Produkte. Laut den Statistiken hat die landwirtschaftlich genutzte Fläche in der Schweiz abgenommen. Während sie im Jahre 2000 noch 1.072.492 Hektar betrug, lag sie im Jahre 2018 bei 1.044.976 Hektar. Pro Jahr entspricht das einem Sinken an Nutzfläche von 0,1 Prozent. Jedoch hat die Nutzfläche nicht gleichmässig abgenommen.
Bei landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einer Grösse von 30 Hektar und mehr nahm die Zahl der Landwirtschaftsbetriebe zu. Diese machten im Jahr 2018 47,5 Prozent der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche aus, zusammengenommen 496.000 Hektar. In erster Linie konzentriert sich das Schwinden der landwirtschaftlich genutzten Flächen auf die Tal- und Hügelregionen, wobei das Schwinden in den Hügelregionen am stärksten ausgeprägt war. Die Preise für die Nutzfläche sind seit Jahren stabil. Eine der vielen Funktionen des Bodenrechts ist es, übersetzte Preise zu verhindern.
Die Nutzungsart bestimmt ebenfalls, was als landwirtschaftliche Nutzfläche zählt und wie sie der Schweizerischen Ernährungswirtschaft dienen. Dazu gehören Anbauflächen, etwa für Ackerkulturen, Dauerkulturen, Weidewiesen, Gartenbauflächen oder Alpwirtschaftsflächen. Auch für die Nutzungsart gibt es Statistiken. So nahm vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2018 die Zahl der offenen Ackerflächen und Naturwiesen ab. Währenddessen stieg die Zahl der Kunstwiesen, der Dauerkulten und vor allem die der übrigen landwirtschaftlichen Nutzflächen. Mehrheitlich besteht die Nutzfläche aus Grünflächen zu (69,9 Prozent) und aus Getreidekulturen (zu 13,7 Prozent).
Die Grundlagen der Landwirtschaft in der Schweiz sind
Dabei spielt die Umwelt eine wesentliche Rolle, jedoch wirkt sich die Landwirtschaft nicht immer positiv auf diese aus. Ein häufiges Problem sind Pestizide. Seit 1990 nutzen Betriebe in der Schweiz rund 2.200 Tonnen Pestizide pro Jahr. Während diese Zahl konstant blieb, stieg die Toxizität der Wirkstoffe um einen Faktor von 1.000. Selbst in geringeren Mengen entfalten diese Stoffe eine tödlichere Wirkung. Diese zusätzliche Belastung hat negative Auswirkungen auf die Umwelt. Ein weiteres Problem sind bodenunabhängige Produktionssysteme wie etwa Geflügel-Mastställe oder Gewächshäuser. Diese Produktionssysteme sind nicht auf spezielle Böden angewiesen. Gewächshäuser schaden der Vogelpopulation, da die Tiere nicht an die Pflanzen gelangen können. Schlecht sieht die Situation bei den Wiesen aus. Die Zahl der Trockenwiesen nahm dramatisch ab. Auch wenig genutzte, nur mit Mist gedüngte Frontalwiesen gibt es kaum noch. Seit den 90er Jahren nimmt die Artenvielfalt der Wiesen in den mittleren und höheren Lagen ab. Sie gleicht immer mehr den bereits intensiv genutzten Wiesen der niederen Lagen. So gibt es kaum noch artenreiche Bergblumenwiesen. Bei den schwer zugänglichen und wenig ertragreichen Wiesen sieht die Situation so aus, dass sich vermehrt Wälder über sie ausbreiten.
Für eine nachhaltige Veränderung der Umweltsituation stehen mehrere Konzepte zur Verfügung. Anstelle von Pflanzenschutzmitteln baut man vermehrt robuste Pflanzen an und befolgt dabei die Fruchtfolge. Notwendige Pestizide sollten vom Bund bewilligt sein. Eine Lösung stellt der biologische Anbau dar. Beim biologischen Anbau handelt es sich um eine umweltschonende und tiergerechte Form der landwirtschaftlichen Produktion. Man verwendet nur natürliche Pflanzenschutzmittel, robuste Pflanzensorten und Tiere. Es kommen nur Dünger von Tieren, Pflanzen und Gestein zum Einsatz. Da keine chemisch-synthetischen Mittel in den Boden gelangen, soll der biologische Anbau zur Lösung von Umweltproblemen beitragen.
Ähnlich wie in anderen Ländern, befindet sich die Landwirtschaft in der Schweiz in einer schwierigen Situation. Früher schützten Einfuhrbegrenzungen und Zölle die Schweizer Betriebe und Bauern vor ausländischen Billigprodukten. Durch die zunehmende Öffnung konkurrieren sie jedoch mit anderen Ländern. Kleinbetriebe sind kaum noch profitabel und verschwinden zugunsten der Grossbetriebe. Währenddessen ist der Anteil der Landwirtschaft am Bruttoinlandsprodukt stetig gesunken. Eine Lösung all dieser Probleme ist bislang nicht in Sicht.
Ganz egal, ob die Stufen steil und schmal oder breit und flach sind: Treppensicherheit ist wichtig, und deshalb sollten Treppen wie auch Rampen mit einem Handlauf gesichert werden. Aber gibt es Vorschriften, wie genau der Handlauf der Treppe bei Einfamilienhäusern aussehen sollte? Welche Höhe brauchen Brüstungen, und müssen an beiden Seiten Handläufe angebracht werden? Welche Vor- und Nachteile haben die Materialien? Diese und mehr Fragen beantworten wir im Folgenden.
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Wenn es um Grundstücke oder Sachwerte geht, kommt das absolute Recht zum Tragen. Dieses betrifft neben dinglichen Sachenrechten auch Persönlichkeitsrechte oder Immaterialgüterrechte. Entscheidend ist es als dingliches Recht für die rechtliche Zuordnung von Sachen zu Personen. Das subjektiv dingliche Recht stellt davon noch einmal eine Untermenge dar, die als Recht dem Besitzer einer Immobilie oder eines Grundstücks zusteht.
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Wohnbaugenossenschaften oder Wohngenossenschaften sind Zusammenschlüsse von Personen, die das gleiche Ziel verfolgen: Sie wollen guten und günstigen Wohnraum für die gesamte Bevölkerung erstellen. In den meist basisdemokratisch gestalteten Genossenschaften sind alle Bewohnerinnen und Bewohner der entsprechenden Immobilien Mitglieder, haben also eine Stimme. Anders als bei einer klassischen Mietwohnung zahlst du deinen Mietzins nicht an ein Konto, sondern erhältst einen Anteilschein von der Genossenschaft. Somit wirst du Miteigentümer der Wohnung und trägst einen Teil der Verantwortung. Hier erfährst du mehr zum Thema Wohnbaugenossenschaft, zu den Vorteilen an dieser Art des Wohnens und zum Vorstand.