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Grenzbaurecht – Definition und Zweck des Gebäudeabstands

Grenzbaurecht – Definition und Zweck des Gebäudeabstands

Wer ein neues Haus oder Gebäude errichten will, der benötigt in der Regel eine Genehmigung. Doch eine Baugenehmigung alleine reicht zum Bau des neuen Gebäudes selten aus. Darüber hinaus braucht der Bauherr nämlich noch die Einverständniserklärung der Nachbarn oder eine Genehmigung durch die Baubehörde, da die meisten Gebäude direkt an der Grenze eines anderen Grundstücks gebaut werden. Wer also ein Grundstück gekauft hat, der darf darauf nicht einfach bauen, sondern muss ich seine entsprechende Rechtsprechung einholen, da fast immer nebenan andere Gebäude oder Häuser stehen.

Was versteht man unter dem Grenzbaurecht?

Unter dem sogenannten Grenzbaurecht versteht man ein zivilrechtliches Instrument, dem im öffentlichen Baurecht eine sehr grosse Bedeutung zukommt. Einige Paragraphen im Bundesgesetzbuch regeln die Verteilung von Grenzabständen von Gebäuden. Auch können zwei Nachbarn untereinander einen Vertrag zum gegenseitigen Grenzbaurecht erstellen. Baupolizeilich gibt es keine gegenseitigen Rechte.

Warum gibt es ein im Vertrag festgelegtes Grenzbaurecht?

Das Grenzbaurecht und die damit einhergehende Dienstbarkeit kann verschiedene Gründe haben. Sie dient nicht nur dem Eigentümer des Hauses, sondern auch den benachbarten Eigentümern oder Mietern. Einen Gebäudeabstand einzuhalten und dies in einem Vertrag festzuhalten, dient also in der Regel nicht einer, sondern allen Parteien gleichermassen. Das sind die Vorteile eines ausreichenden Abstandes im Einzelnen:

  • Bessere Belüftung der einzelnen Häuser
  • Bessere Belichtung der Räume
  • Wahrung der Privatsphäre durch genügend Abstand
  • Mehr Sicherheit und erhöhter Brandschutz

Welche Grenzen und Rechte werden unterschieden?

Es gibt zum einen das einseitige und zum anderen das gegenseitige Grenzbaurecht. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass ein gegenseitiges Grenzbaurecht den anderen Nachbarn jeweils nur dazu berechtigt, nicht aber dazu verpflichtet, über die Grenze hinaus zu bauen. Wenn ein Berechtigter auf der Grenze baut, dann muss er mit seinem Vorhaben entweder noch darauf bauen oder den Abstand zum jeweiligen Gebäude einhalten. Bei einseitigem Baurecht kann nur einer der Bewohner auf der Grenze bauen, bei gegenseitigem Baurecht können es beide. Gemeinsame Grenzbaurechte sind für Garagen oder Carports häufiger verbreitet als Anbauten an Wohnhäusern. In diesen Fällen funktioniert ein gegenseitiges Grenzbaurecht nur, wenn beide Nachbarn gleichzeitig auf die Grenze bauen. Ansonsten würde man in den meisten Fällen den Gebäudeabstand nicht einhalten können. Die Baubehörde wird dies in einem solchen Fall in der Regel in die Baubewilligung aufnehmen.

Wie gross muss der Gebäudeabstand zum Nachbargrundstück sein?

In der Regel muss ein gewisser Abstand zum Grundstück des Nachbarn eingehalten werden. Dies dient dem Zweck einer ordentlichen Belüftung und Belichtung sowie dem Brandschutz. Doch auch zur Wahrung der Privatsphäre sollte ein gewisser Abstand gewährleistet werden. Deshalb sind für die Genehmigung der Baubehörde auch die Zustimmungen der jeweiligen Nachbarn einzuholen. So werden keine Flächen unterschritten und alle beteiligten Parteien sind sich über die Prozessführung und das Planungsrecht im Klaren. Wie hoch die Abstandsflächen wirklich sind, ist in jedem Kanton unterschiedlich festgelegt.

Wie wird ein Urteil über die Dienstbarkeit und den Abstand gefällt?

Neben dem Messen des Abstandes auf dem Boden wird auch die Ausrichtung des Daches miteinbezogen. Man geht bei der Berechnung von den umgeklappten Fassaden des Gebäudes aus und überprüft zudem die Neigung des Daches. Wenn das Dach sich weniger als 70 Prozent neigt, dann wird ein Drittel der Fläche hinzugerechnet. Liegt die Neigung jedoch bei über 70 Prozent, dann wird sie voll berechnet. Aus diesen Berechnungen bildet sich dann ein Faktor, der im Anschluss die Tiefe der Abstandsfläche angibt. Darüber hinaus gibt es einen festgelegten Mindestabstand von drei Metern. Dieser darf nur in Ausnahmefällen und mit vorheriger Zustimmung der Nachbarn überschritten werden.

Wer übernimmt die Finanzierung eines Eintrags bei der Baubehörde?

Beim Grenzbaurecht handelt es sich in der Regel um eine rechtliche Grundlage, die für benachbarte Haushalte oder Eigentümer gültig ist. In der Regel fallen hier keine grossen Pflichten an. Wichtig ist, was im Vertrag festgelegt ist. Jeder der Nachbarn kann unter Berufung auf diese Liegenschaft Forderungen stellen. Beispielsweise kann bei Unterschreitung des Grenzabstandes die Dienstbarkeit der Baubehörde in Anspruch genommen werden. Erfolgt also eine Unterlassung der Einhaltung des Abstandes, kann das rechtliche Konsequenzen haben. Aus diesem Grund solltest du dich lieber gleich der Dienstbarkeit widmen und dich informieren, als dich später um die Finanzierung etwaiger Verstösse bemühen zu müssen.

Gelten die Regeln auch bei freier Nutzung des Grundstücks?

Viele Menschen fragen sich, ob die Abrückungspflicht auch bei freier Nutzung, etwa auf der Terrasse oder im Garten, gültig ist. In der Regel solltest du alleine aufgrund der Wahrung der Privatsphäre die Abrückungspflicht ernst nehmen und nicht näher als drei Meter an die Grenze des Nachbarn herantreten. Dabei ist es egal, ob du ein Gebäude baust oder einen Teil deines Grundstücks benutzen willst, indem du beispielsweise eine Terrasse darauf baust. Auch hier überschreitest du gegebenenfalls dein Grenzbaurecht. Nicht zuletzt spielt hierbei aber auch das Verhältnis zwischen den Nachbarn eine bedeutsame Rolle.

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