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Behindertengerechtes Bauen in der Schweiz für hindernisfreien Zugang

Behindertengerechtes Bauen in der Schweiz für hindernisfreien Zugang

Viele denken beim Thema behindertengerechtes Bauen an Rampen. Diese sind ein wichtiger Bestandteil, aber darüber hinaus gibt es noch weitere Elemente, über die du hier mehr erfährst. Um dein Gebäude behindertengerecht zu bauen, solltest du bestimmte Richtlinien beachten, zu denen du dich am besten von Experten beraten lässt. Vor allem für öffentliche Gebäude ist dies sehr wichtig. Aber auch im privaten Bereich ist es sinnvoll, schon früh entsprechende Massnahmen zu treffen. Auf diese Weise garantierst du, dass Haus oder Wohnung auch im Alter noch zu dir passt. Überlege auch, dich beim hindernisfreien Bauen von Menschen mit Behinderung beraten zu lassen.

Was ist behindertengerechtes Bauen?

Behindertengerechtes Bauen ist in der Schweiz auch unter dem Stichwort „Bauen für alle“ bekannt. Ebenso ist „Design for All“ ein entsprechender Begriff in der Architektur. Die Idee dahinter ist, Gebäude so zu gestalten, dass sie für alle nutzbar sein. Denn nicht nur Menschen mit einer angeborenen Behinderung, sondern auch alte Menschen, die Pflege und Betreuung benötigen, Personen mit Kinderwagen oder Menschen, die einen Unfall erlitten haben, profitieren vom Bau ohne Hindernisse. In der Schweiz ist die Norm SIA 500 („Hindernisfreie Bauten“) ausschlaggebend für die Gestaltung einer behindertengerechten Gesellschaft, was den bebauten Raum angeht. Auch die Norm VSS SN 640 075 („Hindernisfreier Verkehrsraum“) ist relevant.

Wer muss sich an die Grundlagen des behindertengerechten Bauens halten?

Wenn du als Privatperson ein Haus baust, musst du dich laut Gesetz nicht zwangsläufig an die Grundlagen des behindertengerechten Bauens halten. Vielmehr gelten diese für öffentliche Gebäude, Wohnbauten für viele Parteien und Bürogebäude. Jedoch ist es trotzdem empfehlenswert, zumindest einige der Regeln zu beachten. So kannst du deine Immobilie nämlich für die Zukunft absichern. Sei es für zukünftige Besuche der Grosseltern, für mehr Komfort von Freunden mit einer Behinderung oder für das eigene Alter, wer hindernisfrei baut, investiert in die Zukunft. Selbst, wenn du dir zum Beispiel das Bein brichst und für eine Weile auf Krücken laufen musst, wirst du dankbar für die Entscheidung sein, behindertengerecht gebaut zu haben.

Welche Bauten müssen hindernisfrei sein?

In der Schweiz gibt die Norm SIA 500 vor, dass die folgenden Bauten zwangsläufig hindernisfrei gebaut werden müssen:

  • Öffentlich zugängliche Bauten
  • Wohnbauten
  • Bauten mit Arbeitsplätzen

Jedoch haben zahlreiche bereits bestehende Gebäude diese Vorgaben noch nicht umgesetzt. Daher handelt es sich um einen kontinuierlichen Prozess. Laut Behindertengleichstellungsgesetz müssen nicht nur Neubauten barrierefrei gestaltet werden. Auch Bestandsgebäude sollten so früh wie möglich entsprechend umgebaut oder umgenutzt werden, wofür Fördermittel zur Verfügung stehen.

Wo kann ich mich zu den Normen beraten lassen?

Wenn du behindertengerecht bauen möchtest, solltest du die genannten Normen kennen. Darüber hinaus empfehlen wir dir, eine Bauberatung zur Assistenz hinzuzuziehen. Denn viele Normen sind kompliziert und für Laien schwer verständlich. Sichere dich daher stets ab. Zudem kannst du dich bei deinem Konzept gut von Menschen mit Behinderung beraten lassen, die die typischen Schwierigkeiten genau kennen und innovative Lösungen vorschlagen können. Nutze diese Anlaufpunkte, um die Bewilligung eines behindertengerechten Baus zu erreichen:

  • Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen
  • ProCap (Schweizerischer Invaliden-Verband)
  • Pro Informis
  • Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
  • Zuständiges Amt im Kanton

Kennt sich mein Architekt mit dem Thema aus?

Viele Bauherren arbeiten mit einem Architekten zusammen. Dieser sollte sich mit den geltenden Normen für behindertengerechtes Bauen auskennen und diese entsprechend in die Architektur deiner Immobilie einbauen. Bei der Entwicklung des Bauvorhabens kannst du darüber hinaus einen Experten zur Rate ziehen. Bei der Architektur des Hauses solltest du darauf achten, dass es, wenn es aktuell noch nicht barrierefrei sein sollte, sich zumindest später entsprechend umbauen lässt. Dies ist vor allem im Hochbau relevant. Dein Konzept sollte passende Ideen enthalten, damit du flexibel bleibst.

Wie kann ich meine Wohnung behindertengerecht gestalten?

Beim behindertengerechten Umbau einer Wohnung sind sowohl bauliche Veränderungen als auch Massnahmen ausserhalb der Wohnung oder des Hauses nötig. Auch sonstige Einrichtungen wie etwa Haltegriffe gehören dazu. Unser Tipp: Du kannst dich für eine Förderung bewerben, um staatliche Finanzierung für dein Bauvorhaben zur behindertengerechten Anpassung deiner Wohnung zu erhalten.

Mit welchen weiteren Massnahmen kann die Gesellschaft für eine behindertengerechte Umwelt sorgen?

Unsere Umwelt ist häufig nicht behindertengerecht oder barrierefrei. Dies merkst du spätestens dann, wenn du einen schweren Koffer oder einen Kinderwagen transportieren möchtest. Aber auch viele weitere Hindernisse können Menschen mit motorischen, sensorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen den Alltag schwer machen. Die folgenden Massnahmen helfen dabei, unsere Umwelt nach dem Motto „Design for All“ zu gestalten:

  • Barrierefreiheit in den Bereichen Bauen und Wohnen, Mobilität und Verkehr, Bildung und Kultur, Arbeit, Erholung, Gesundheitswesen, Information und Kommunikation
  • Ergonomische Gestaltung
  • Fuss- und Roll-Prinzip (Bewegungsflächen sollten sowohl zu Fuss als auch mit einem Rollstuhl oder Rollator nutzbar sein)
  • Zwei-Sinne-Prinzip: Informationen sollten stets für zwei Sinne gegeben sein
  • Verwendung von visuellen, akustischen und taktilen Kontakten
  • Anwendung leichter Sprache
  • Frühe und ausführliche Beteiligung von behinderten Menschen oder ihren Vertretern im Planungsprozess
  • Nutzung technischer Regelwerke, um maximale Qualität zu garantieren
  • Objektive und subjektive Sicherheit für alle

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