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Der Begriff Expropriation kommt aus dem Französischen und heisst übersetzt schlicht „Enteignung“. In der Schweiz wird von einer Expropriation gesprochen, wenn der Staat Eigentum, das sich in privater Hand befindet, in seinen Besitz nimmt. Eine Enteignung im Sinne einer Verstaatlichung stellt dabei einen Eingriff in die in der Bundesverfassung verankerte Eigentumsgarantie dar. Daher darf der Staat nur unter bestimmten, gesetzlich geregelten Voraussetzungen und Gründen enteignen. Neben dem Bund haben auch die einzelnen Kantone das Recht, eine Expropriation durchzuführen.
Ihre rechtliche Grundlage findet die Expropriation im Bundesgesetz über die Enteignung (EntG). Darin aufgeführt sind unter anderem die folgenden Abschnitte und Paragrafen über die Enteignung:
Aufgrund der strengen Gesetzeslage findet eine Expropriation in der Schweiz nicht ohne weiteres und nicht ohne einen notwendigen Grund statt. Damit eine Enteignung gerechtfertigt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Zu den häufigsten Enteignungsgründen gehören Massnahmen in der öffentlichen Infrastruktur, zum Beispiel der Bau von Strassen, Eisenbahnlinien und Rohrleitungen oder die Begradigung oder Verbreiterung von Flüssen oder Bächen. Hinweis: Im Vergleich zu anderen Ländern bietet die Schweiz einen sehr guten Schutz des privaten Eigentums, so dass die Risiken, zwangsenteignet zu werden, relativ gering sind.
Das Enteignungsrecht, das im Bundesrecht festgehalten ist, bezieht sich in der Schweiz immer auf private Grundstücke sowie darauf stehende Immobilien. Gegenstand des Schweizerischen Enteignungsrechts sind:
Nicht festgehalten im Enteignungsrecht ist jedoch die Entziehung des Eigentums von beweglichen Sachen, von geistigem Eigentum sowie von sonstigen Vermögenswerten.
Bei der Expropriation wird in der Schweiz zwischen zwei verschiedenen Formen unterschieden. Das sind:
Sowohl bei der formellen als auch der materiellen Expropriation ist der Staat per Gesetz dazu verpflichtet, dem bisherigen Eigentümer beziehungsweise dem Geschädigten eine Entschädigungsleistung zu zahlen. Diese entfällt lediglich bei besonders geringen Expropriationen. Die Entschädigung muss in der Höhe dem vollen Verkehrswert der enteigneten Sache beziehungsweise des Rechts entsprechen. Darüber hinaus werden bei der Kalkulation auch alle dem Enteigneten daraus resultierenden Nachteile berücksichtigt sowie die mögliche Wertminderung des verbleibenden Teils des Grundstücks. Die Entschädigungsleistung entrichtet der Staat entweder in Geld, als wiederkehrende Leistung oder als Kapitalzahlung. Nach Leistung der Entschädigungszahlung liegt ein gültiger Rechtserwerb vor, der auch im Grundbuch eingetragen wird.
Die wenigsten Besitzer werden erfreut darüber sein, wenn Teile ihres Besitzes enteignet werden. Grundsätzlich solltest du dir darüber bewusst sein, dass der Staat in dem Fall aber „am längeren Hebel“ sitzt und Privatpersonen nur wenig gegen die Enteignung ausrichten können. Dennoch gibt es (ebenfalls gesetzlich festgelegte) Einigungsverfahren, um eine möglichst gütige Einigung zu erzielen. In den einzelnen Kantonen werden dazu sogenannte Enteignungsschätzungskommissionen eingesetzt, die für die Beurteilung von enteignungsrechtlichen Streitigkeiten verantwortlich sind.
Die Bestimmung der Grösse einer Immobilie führt oft zu Konflikten. Umso wichtiger ist es für dich sowohl beim Bauen als auch beim Kaufen, die vorhandene Fläche genau auszumessen. Insbesondere als Käufer solltest du dich dabei unterstützen lassen, den Grundriss schon bei einem ersten Rundgang zu überprüfen. Die anrechenbare Geschossfläche besteht dabei aus Komponenten wie etwa den Hauptnutzflächen, den Verkehrsflächen und den Konstruktionsflächen. Hier erfährst du mehr über die anrechenbare Geschossfläche, die zum Beispiel auch beim Bau einer Immobilie wichtig ist. Ausserdem geht es darum, wer dich zu diesem Thema beraten kann und welche Rechtsprechung in der Schweiz dazu gilt.
Ein Meterriss ist eine wichtige Referenzhöhe beim Hausbau. Die Bauleitung beauftragt die Anbringung der Messzahl, die sich nach Erstellung des Rohbaus genau einen Meter über der Fussbodenhöhe befindet. Schon bevor der Fussboden fertig erstellt ist, gibt der Meterriss damit an, wo dieser sein wird. Die wichtige Zahl wird mit einem Flächenlaser oder einem Nivelliergerät eingemessen. Alle Handwerker sollten sich nach Fertigstellung des Rohbaus am Meterriss orientieren, um etwaTreppen, Armaturen und Fliesen genau auf der gewünschten Höhe anzubringen. Als Bauherr solltest du dich vergewissern, dass der Meterriss einheitlich und korrekt markiert wird. So kann auch der Architekt am besten arbeiten.
Vermieter gelten als wahre Künstler, wenn es darum geht, Wohnraum an den Mann zu bringen. Ihre Inserate führen attraktiv klingende Fachtermini auf, deren Zweckbestimmung allerdings erst nach eingehender Überprüfung plausibel wird. Einer dieser abstrakten Begriffe ist das Substantiv „Nutzfläche“. Da ein Mietobjekt ja zur Nutzung als Lebensraum benötigt wird, handelt es sich auf den ersten Blick um einen unauffälligen Begriff. Im schlechtesten Fall kann es aber sein, dass die 100 Quadratmeter grosse Nutzfläche, die als Wohnfläche dienen sollte, zur Hälfte aus Kellerräumen und Abstellkammern besteht. Eine uneinheitliche Definition macht es möglich und erfordert Sorgfalt vor der Unterzeichnung eines Mietvertrags.
Gründe, ein Haus zu sanieren, gibt es reichlich. Der einfachste Grund ist, dass das Haus die Bedürfnisse seiner Bewohner nicht mehr erfüllt: Zu klein, abgenutzt und nach heutigen Massstäben nicht komfortabel genug. So oder ähnlich beschreiben viele Altbaubesitzer ihre Häuser und Wohnungen. Hinzu kommt der Hauptgrund für den aktuell sehr grossen Sanierungsbedarf: Der Energieverbrauch alter Gebäude ist einfach zu hoch. Ineffiziente Heizungsanlagen und fehlende oder unzureichende Wärmedämmungen sorgen für überflüssige Kosten und Emissionen. Fast die Hälfte des gesamten Schweizer Energieverbrauchs entfällt auf Gebäude – der grösste Teil davon zum Heizen.
Für ein gutes Zusammenleben sind Regeln nötig. Zwar gibt es in der Schweiz kein einheitliches Nachbarrechtsgesetz, aber aus verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich de facto ein Nachbarrecht, das organisiert, wie wir als Gesellschaft und als Nachbarn gut zusammenleben können. In diesem Beitrag erfährst du mehr zu diesem Thema. Wir erklären dir einige der wichtigsten Regeln und fassen zusammen, was für Mieter und was für Hauseigentümer wichtig ist. Grundsätzlich gilt immer: Behandele deine Nachbarn so, wie du selbst von ihnen behandelt werden möchtest. Denn wenn wir alle respektvoll miteinander umgehen, entsteht die beste Nachbarschaft.
Bauleiter sind dafür verantwortlich, eine Baustelle oder einen Teil davon zu leiten. Sie sollen gewährleisten, dass alle Bauarbeiten ordnungsgemäss ausgeführt werden. Meist ist die Bauleitung sowohl für den Auftraggeber, also den Bauherren, als auch für den Auftragnehmer, also das Bauunternehmen, zuständig. Als Bauherr hast du beim Bau in der Bauleitung eine wichtige Ansprechperson. In diesem Beitrag erfährst du, welche Aufgaben die Bauleitung hat, wer sie übernehmen kann, warum die Bauüberwachung so wichtig ist und welche Aufgaben dir als Bauherren zufallen. Zudem beantworten wir dir die Frage, ob auch Architekten, Ingenieure und Bauunternehmen diese Rolle wahrnehmen können.