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Der Begriff Expropriation kommt aus dem Französischen und heisst übersetzt schlicht „Enteignung“. In der Schweiz wird von einer Expropriation gesprochen, wenn der Staat Eigentum, das sich in privater Hand befindet, in seinen Besitz nimmt. Eine Enteignung im Sinne einer Verstaatlichung stellt dabei einen Eingriff in die in der Bundesverfassung verankerte Eigentumsgarantie dar. Daher darf der Staat nur unter bestimmten, gesetzlich geregelten Voraussetzungen und Gründen enteignen. Neben dem Bund haben auch die einzelnen Kantone das Recht, eine Expropriation durchzuführen.
Ihre rechtliche Grundlage findet die Expropriation im Bundesgesetz über die Enteignung (EntG). Darin aufgeführt sind unter anderem die folgenden Abschnitte und Paragrafen über die Enteignung:
Aufgrund der strengen Gesetzeslage findet eine Expropriation in der Schweiz nicht ohne weiteres und nicht ohne einen notwendigen Grund statt. Damit eine Enteignung gerechtfertigt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Zu den häufigsten Enteignungsgründen gehören Massnahmen in der öffentlichen Infrastruktur, zum Beispiel der Bau von Strassen, Eisenbahnlinien und Rohrleitungen oder die Begradigung oder Verbreiterung von Flüssen oder Bächen. Hinweis: Im Vergleich zu anderen Ländern bietet die Schweiz einen sehr guten Schutz des privaten Eigentums, so dass die Risiken, zwangsenteignet zu werden, relativ gering sind.
Das Enteignungsrecht, das im Bundesrecht festgehalten ist, bezieht sich in der Schweiz immer auf private Grundstücke sowie darauf stehende Immobilien. Gegenstand des Schweizerischen Enteignungsrechts sind:
Nicht festgehalten im Enteignungsrecht ist jedoch die Entziehung des Eigentums von beweglichen Sachen, von geistigem Eigentum sowie von sonstigen Vermögenswerten.
Bei der Expropriation wird in der Schweiz zwischen zwei verschiedenen Formen unterschieden. Das sind:
Sowohl bei der formellen als auch der materiellen Expropriation ist der Staat per Gesetz dazu verpflichtet, dem bisherigen Eigentümer beziehungsweise dem Geschädigten eine Entschädigungsleistung zu zahlen. Diese entfällt lediglich bei besonders geringen Expropriationen. Die Entschädigung muss in der Höhe dem vollen Verkehrswert der enteigneten Sache beziehungsweise des Rechts entsprechen. Darüber hinaus werden bei der Kalkulation auch alle dem Enteigneten daraus resultierenden Nachteile berücksichtigt sowie die mögliche Wertminderung des verbleibenden Teils des Grundstücks. Die Entschädigungsleistung entrichtet der Staat entweder in Geld, als wiederkehrende Leistung oder als Kapitalzahlung. Nach Leistung der Entschädigungszahlung liegt ein gültiger Rechtserwerb vor, der auch im Grundbuch eingetragen wird.
Die wenigsten Besitzer werden erfreut darüber sein, wenn Teile ihres Besitzes enteignet werden. Grundsätzlich solltest du dir darüber bewusst sein, dass der Staat in dem Fall aber „am längeren Hebel“ sitzt und Privatpersonen nur wenig gegen die Enteignung ausrichten können. Dennoch gibt es (ebenfalls gesetzlich festgelegte) Einigungsverfahren, um eine möglichst gütige Einigung zu erzielen. In den einzelnen Kantonen werden dazu sogenannte Enteignungsschätzungskommissionen eingesetzt, die für die Beurteilung von enteignungsrechtlichen Streitigkeiten verantwortlich sind.
Ein Meterriss ist eine wichtige Referenzhöhe beim Hausbau. Die Bauleitung beauftragt die Anbringung der Messzahl, die sich nach Erstellung des Rohbaus genau einen Meter über der Fussbodenhöhe befindet. Schon bevor der Fussboden fertig erstellt ist, gibt der Meterriss damit an, wo dieser sein wird. Die wichtige Zahl wird mit einem Flächenlaser oder einem Nivelliergerät eingemessen. Alle Handwerker sollten sich nach Fertigstellung des Rohbaus am Meterriss orientieren, um etwaTreppen, Armaturen und Fliesen genau auf der gewünschten Höhe anzubringen. Als Bauherr solltest du dich vergewissern, dass der Meterriss einheitlich und korrekt markiert wird. So kann auch der Architekt am besten arbeiten.
Ein Hausbau ist eine aufwändige Sache: Vom Wunsch, ein Eigenheim zu besitzen, über die Suche nach dem geeigneten Grundstück, die Planung und die Umsetzung bis zum Einzug vergehen in der Regel viele Jahre. Die Baufinanzierung ist nicht ganz einfach, von der Energieeffizienz über erneuerbare Energien, Standort, Sicherheit und nachhaltige Materialien bis hin zum Design und zum Klima in der Schweiz gibt es beim Neubau einfach unglaublich viel zu beachten. Checklisten aus dem Internet helfen zwar, reichen aber nicht aus. Die Bauherrenberatung soll alle Risiken darlegen: Der Bauherrenberater ist zwar kein Architekt, kann dir aber viele Vorteile verschaffen.
Wenn du ein Grundstück besitzt und dieses nicht selbst bebauen willst, kannst du mithilfe eines Baurechtsvertrags jemand anderem das Recht einräumen, auf diesem Grundstück ein Gebäude zu errichten. Baurechtsgeber und Baurechtsnehmer gehen mit diesem Vertrag eine langfristige Bindung ein. Der Abschluss eines Baurechtsvertrags hat für beide Vertragspartner Vorteile, aber auch Nachteile. Um Missverständisse zu vermeiden, solltest du dabei auf einige Vertragspunkte ein besonderes Augenmerk legen. Hier sind vor allem die Wahl des passenden Baurechtsmodells sowie die Ausgestaltung des Baurechtsvertrags von besonderer Bedeutung. In diesem Abschnitt erfährst du das Wichtigste, was du über den Baurechtsvertrag in der Schweiz wissen musst.
Anbieter von Holzhäusern und ökologischem Bauen werben häufig damit, dass auf Dübel, Nägel und Schrauben aus Metall verzichtet wurde. Das geht auch: Alle Verbindungen lassen sich komplett aus Holz herstellen. Und auch für Möbel wird diese spezielle Verbindungstechnik bisweilen genutzt. Aber wie funktioniert sie? Wie werden Holzbalken ganz ohne Metallteile verbunden? Halten die Bauteile wirklich so gut wie bei einer herkömmlichen Konstruktion? Wusstest du, dass die älteste bislang gefundene Holzverbindung auf 5.100 vor Christus, also in die Jungsteinzeit, datiert wird? Wir geben dir einen Überblick: Die verschiedenen Holzverbindungen, alternative Verbindungen und zahlreiche Hintergrundinformationen haben wir für dich zusammengestellt!
Für ein gutes Zusammenleben sind Regeln nötig. Zwar gibt es in der Schweiz kein einheitliches Nachbarrechtsgesetz, aber aus verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich de facto ein Nachbarrecht, das organisiert, wie wir als Gesellschaft und als Nachbarn gut zusammenleben können. In diesem Beitrag erfährst du mehr zu diesem Thema. Wir erklären dir einige der wichtigsten Regeln und fassen zusammen, was für Mieter und was für Hauseigentümer wichtig ist. Grundsätzlich gilt immer: Behandele deine Nachbarn so, wie du selbst von ihnen behandelt werden möchtest. Denn wenn wir alle respektvoll miteinander umgehen, entsteht die beste Nachbarschaft.
Mit dem Begriff „Jugendstil“ ist ein Stil in den Bereichen Kunst, Architektur und Dekoration gemeint. Dieser war in den 1880er Jahren bis hin zum Beginn des Ersten Weltkriegs sehr beliebt. Ursprünglich kam diese Kunstrichtung aus Deutschland und Österreich, aber sie verbreitete sich schnell nach Paris und in andere europäische Länder. Bis heute gibt es viele Gebäude im Jugendstil. Auch Textilien, Schmuck, Glas, Metallkunst, Keramik, Mosaiken, Kunstwerke und Elemente der Innenarchitektur vieler Gebäude weisen die klassischen Eigenarten des Jugendstils auf. Wichtigste Inspiration der Künstler waren natürliche Formen und Farben sowie fliessende Muster. Hier erfährst du mehr zu den Eigenarten des Stils.