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Im Zuge der Bauabnahme wird das fertiggestellte Bauwerk genau geprüft, um festzustellen, ob alle Arbeiten vertragsgerecht und vollständig ausgeführt wurden. Grundlage ist hierfür der geschlossene Bauvertrag sowie die Verpflichtung des Bauherrn gemäss Prüf- und Rügepflicht, das fertige Bauwerk einer Prüfung zu unterziehen und alle Mängel festzustellen. Nach Abschluss der Bauabnahme geht der Neubau nach Baurecht in den Besitz des Bauherrn über und die Schlusszahlung an den Ersteller wird fällig. Zudem enden die Bauversicherungen und der Bauherr muss sodann Gebäudeversicherungen nachweisen. Auch nach Abschluss einer umfangreichen Modernisierung findet eine Bauabnahme statt.
Die Bauabnahme sollte spätestens einen Monat, nachdem der beauftragte Bauunternehmer die Beendigung des Bauwerks erklärt hat, durchgeführt werden. Das Gebäude wird vom beauftragten Unternehmer und dem Bauherrn oder der Bauleitung oder dem Architekten gemeinsam geprüft. Es können für einzelne Sachgebiete wie Wärmetechnik noch Experten für fachkompetente Hinweise hinzugezogen werden. Die Bauabnahme sollte gut mit Hilfe einer Checkliste vorbereitet werden, sodass keine Mängelquellen unkontrolliert bleiben. Falls der Bauherr keine Fachkenntnisse besitzt, wird empfohlen, einen Vertreter hinzuziehen.
Zur Bauabnahme werden sämtliche sichtbare Baukonstruktionen einer Prüfung unterzogen und müssen, wenn nötig, bemängelt werden, da sie im Nachhinein nicht mehr als fehlerhaft angezeigt werden können. Visuell überprüft wird unter anderem, ob Böden, Wände und Decken frei von Beschädigungen, Rissen und Kratzern sind. Die Funktionalität von sanitären Einrichtungen, Elektroinstallationen, Fenstern, Türen und Jalousien werden während der Abnahme getestet und die Anordnungen mit den Planungsunterlagen verglichen. Ebenso muss der Ersteller alle erforderlichen Dokumente erbringen wie beispielsweise ein Inbetriebnahmeprotokoll für die Heizungsanlage oder Gebrauchsanleitungen für verbaute Geräte.
Das Abnahmeprotokoll wird in der Regel vom Bauunternehmer beziehungsweise Verkäufer erstellt und muss sämtliche Mängel enthalten:
Der Bauherr hat das Recht, dass sämtliche bei der Bauabnahme erfassten Mängel beseitigt werden. Allerdings besteht, basierend auf den geschlossenen Bauverträgen, überwiegend kein Recht auf Rückbehalt der Schlusszahlung oder der Baukosten an den Unternehmer. Dies ist nur in Ausnahmen bei grossen, wesentlichen Mängeln möglich. Nichtsdestotrotz muss der Ersteller der Mängelbeseitigung im Rahmen seiner Gewährleistungspflichten nachkommen. Gemäss der Norm SIA 118, die die Bauabnahme ausführlich regelt, stellt die Bauabnahme den Beginn der Garantie- und Rügefristen dar. In den ersten beiden Jahren nach Übergabe läuft die Frist für offensichtliche Mängel. In einer Garantieabnahme werden nach etwa zwei Jahren Mängel protokolliert, die nach der Bauabnahme entstanden sind. Für verdeckte Mängel gibt es eine weitere dreijährige Rügefrist. Ab fünf Jahre nach Bauabnahme erfolgt keine weitere Prüfung.
Falls das ausführende Unternehmen die in der Mängelrüge beanstandeten Merkmale nicht abstellt, hat der Bauherr folgende Möglichkeiten:
Besonders wichtig ist es, die Bauabnahme umfangreich vorzubereiten, sich dafür ausreichend Zeit zu nehmen und sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Keinesfalls ist die Bauabnahme auf die leichte Schulter zu nehmen, da diese viele rechtliche Konsequenzen wie die Übernahme der Immobilie durch den Bauherrn, die Beendigung der Bauversicherungen und der Beginn der Gewährleistungsfristen mit sich bringt. Weitere Tipps sind:
Dachgärten entstanden oft nur, um aus der Not eine Tugend zu machen und der Raumnot in Innenstädten hier und da ein kleines Stückchen Grün abzuringen. Nicht selten fliehen die Bewohner überhitzter Stadtzentren im Sommer sogar auf ihre schmucklosen Flachdächer, um einen Platz im Freien zu haben. Welcher Luxus ist dagegen ein professionell geplanter Dachgarten auf dem Haus! Schattige Büsche, eine leichte Brise, Sonnenschutz und komfortable Möbel machen einen Dachgarten zum Highlight jeder Stadtwohnung. Doch ein Dachgarten kann noch viel mehr. Er sorgt als Dämmung für kühle Räume im Sommer und speichert Wärme im Winter.
Eine Böschung dient dazu, Erosionen und andere geographische Vorgänge zu verhindern. Sie kann auch auf natürliche Weise bei diesen Prozessen entstehen. Viele Böschungen werden als Hang bezeichnet. Das Böschungsverhältnis besteht aus dem Verhältnis zwischen Länge und Höhe einer Böschungsanlage. Für dich als Bauherren ist das Böschungsverhältnis dann wichtig, wenn du eine künstliche Böschung zum Schutz von Baugruben und Gräben anlegst. Diese muss den Vorgaben des Böschungswinkels entsprechen.
GIS steht für Geographisches Informationssystem. Oft sind damit räumliche Informationssysteme gemeint, die zur Erfassung, Bearbeitung, Organisation, Analyse und Präsentation von räumlichen Daten dienen. Sie helfen dabei, das klassische Kartenmaterial zu erweitern und machen zum Beispiel 3-D-Ansichten und die software-basierte Planung von Gebäuden und ganzen Städten möglich. Als klassischer Nutzer von Smartphones und Computern kommst du häufig mit GIS Informationen in Berührung. Sei es bei Google Maps oder bei einer virtuellen Immobilienbesichtigung, diese wichtige Technologie ist in den Bereichen Wohnen, Bauen, Stadtplanung und Immobilien sehr verbreitet.
Die Städte werden immer grösser und dementsprechend steigen auch die Anforderungen an Infrastruktur und Bauprojekte. Das erfordert die enge Zusammenarbeit von Architekten und Unternehmen, damit ein Projekt erfolgreich umgesetzt werden kann. Bei uneinheitlichen Arbeitsweisen und den vielen Details, die es zu beachten gilt, kann das Planungsprozesse und Ausführungen beeinträchtigen. Das Building Information Modeling, kurz BIM, soll hier Abhilfe schaffen und Lösungen bieten. Doch was ist BIM eigentlich, wie funktioniert die Methode und welche Vorteile hat sie? Antworten auf diese und viele andere Fragen zum Thema BIM erhältst du hier.
Die Hecke wild wuchern lassen, einen Baum pflanzen oder ein Gartenhäuschen bauen – auf dem eigenen Grundstück sollte das kein Problem sein, denken viele. Das stimmt aber nur bedingt. An der Grenze zum benachbarten Baugrundstück hat auch der Nachbar ein Wörtchen mitzureden. Nach Schweizerischem Nachbarrecht müssen bestimmt Abstände gewahrt werden. Wofür diese sogenannten Grenzabstände festgelegt sind und ob in den einzelnen Kantonen dieselben Mindestabstände gelten, erfährst du in unserem Ratgeber. Ausserdem informieren wir dich, wann du die Möglichkeit hast, auch dichter an der Grundstücksgrenze zu bauen und was du tun kannst, wenn sich der Nachbar nicht an die Regeln hält.
Der Hausbau ist ein aufregendes Unterfangen, das in verschiedene Bauphasen unterteilt ist. Wenn du dich mit Themen wie der Baufinanzierung beschäftigst und bereits einen Architekten beauftragt hast, solltest du dir auch den konkreten Bauablauf vergegenwärtigen. Die Planungsphase ist in der Regel besonders spannend, Bauprojekte umfassen aber noch viele weitere Phasen. Die Bauphasen definiert § 3 der HOAI (Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen). In diesem Artikel findest du viele Hintergrundinformationen dazu und erfährst mehr über Häuser und deren Entstehungsweise.