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Zunächst bespricht der Architekt mit dir die unterschiedlichen Leistungsphasen. Er findet heraus, welche Vorstellungen du vom fertigen Gebäude hast und welche Anforderungen bestehen. Und er legt den zeitlichen Rahmen fest, in dem der Bau der Häuser erfolgen soll. In dieser Phase gilt es, viele grundlegende Fragen zu beantworten. Dazu gehören die folgenden:
Der Architekt klärt also die Aufgabenstellung, begleitet dich zur Ortsbesichtigung und berät dich zum Leistungsbedarf der Häuser. Zudem gibt er dir Ratschläge, welche Fachplaner wichtig sind. Danach erfolgt eine Dokumentation der Ergebnisse dieser Phase. Die Vorplanung beginnt mit dem Architekten, sobald die Finanzierungsfrage geklärt und die Erstgespräche erfolgt sind. Der Architekt erstellt für dich jetzt einen Kostenvoranschlag und legt einen ersten Entwurf vor, das Planungskonzept. Die Erstellung erfolgt softwaregestützt. In dieser Vorplanungsphase sind die Details des Baus noch nicht so wichtig. Bei der Hausbauplanung geht es darum, die grundsätzliche Gestaltung und Funktion des Hauses zu klären. Viele weitere kleine Schritte finden in dieser Phase statt. Dazu gehört die Abstimmung der Leistungen mit den Fachplanern oder die Erstellung einer massstabsgetreuen Zeichnung des Objekts. Es finden auch Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit statt und du musst überlegen, ob die Kostenschätzung zu deinem finanziellen Spielraum der Bauprojekte passt.
Hast du die Kostenschätzung als Bauherr erst einmal bewilligt, geht es nun an die Ausarbeitung des Vorentwurfs. Die Planung ist jetzt deutlich weiter gefasst und berücksichtigt städtebauliche und rechtliche Voraussetzungen. Es geht darum, ein Planungskonzept zu erhalten, das in sich stimmig ist. Folgende Aufgaben stehen in dieser Phase an:
An dieser Phase sind verschiedene Projektplaner beteiligt. Dazu gehören Experten für die Brandschutzanlage, Behördenstellen für den Denkmalschutz oder Fragen des Naturschutzes. Am Ende dieser Phase sollten Ergebnisse stehen, die genehmigungsfähig sind.
Die Genehmigungsplanung greift auf die Ergebnisse der Entwurfsplanung zurück. Es ist daher für diese Phase entscheidend, dass du in der Vorphase gründlich gearbeitet hast. Alle bisher erstellten Entwürfe sind wichtig, um eine Genehmigung erhalten zu können. Die Pläne sind nur genehmigungsfähig, wenn sie den Anforderungen der Baubehörden genügen. Die Baubehörden verlangen verschiedene Berechnungen, Formulare und andere Dokumente, damit eine Genehmigung erfolgen kann. In der Regel hast du am Bauort auch Nachbarn, deren Zustimmung ist ebenfalls erforderlich. Sind alle Unterlagen beisammen, reichst du diese beim Amt ein. Häufig finden dort noch Ergänzungen und Anpassungen der Planungsunterlagen statt.
Dein Architekt arbeitet nun eng mit den Fachplanern zusammen. Er ermittelt alle benötigten Baustoffmengen, die für die konkrete Umsetzung des Projekts erforderlich sind. Das heisst in der Fachsprache: Massenermittlung. Sind diese Mengen erst einmal ermittelt, lassen sich die Leistungsverzeichnisse erstellen. Als Bauherr musst du in dieser Phase viele weitere Fragen für die spätere Fertigstellung klären. Wichtig ist zum Beispiel, welche Art der Beleuchtung du dir für dein Haus wünschst und wo später die Steckdosen für den Strom positioniert sein sollen. Dein Architekt beginnt eventuell bereits damit, die Handwerker zu koordinieren und das weitere Vorgehen zu planen.
Jetzt erfolgt die konkrete Vergabe der Aufträge an die Handwerksfirmen. Dafür ist es erforderlich, alle Vergabeunterlagen zusammenzustellen und Kostenvoranschläge einzuholen. Das Vorgehen sieht in der Praxis so aus, dass eine Aufteilung der Gewerke in sogenannte Leistungspakete stattfindet.
Die vorletzte Bauphase ist die Objektüberwachung. Diese heisst in der Praxis Bauleitung und hier findet auch die Rohbauphase statt. Es ist ein Bauzeitenplan erforderlich, der für die beteiligten Firmen und deren Arbeiten Zeitfenster festlegt. Innerhalb des Zeitfensters müssen die Handwerker ihre jeweiligen Aufgaben erledigen, damit der Bauprozess insgesamt im Zeitplan bleibt. Zudem weist der Architekt die Firmen in ihre Arbeit ein. Danach erfolgt die Überwachung der Bauausführung. Dazu gehört eine laufende Überprüfung, ob alle ausgeführten Arbeiten mit den Baugenehmigungen übereinstimmen. Sobald eine Ausführung beendet ist, erstellt dein Architekt eine Rechnung und er dokumentiert den gesamten Bauablauf. Am Ende dieser Phase erfolgt die Bauabnahme. Eventuell ist es erforderlich, Mängel und noch bestehende Restarbeiten zu identifizieren.
Die letzte Bauphase ist die Objektbetreuung. Diese Phase nach der Fertigstellung ist für dich besonders spannend, denn nun findet endlich eine Objektbegehung zum Beispiel im Fertighaus statt. Der Bau ist also im Prinzip bereits fertiggestellt. Allerdings ist es möglich, dass sich noch Mängel ergeben. Diese kannst du jetzt feststellen. In dieser Phase gilt es auf einiges zu achten. So bestehen verschiedene Verjährungsfristen und jemand muss die Beseitigung der eventuell bestehenden Mängel überwachen. Zudem erfolgt die Freigabe von Sicherheitsleistungen. Damit ist der Bauprozess abgeschlossen: Dein neues Haus ist fertig für den Einzug.
Viele Häuser verfügen über einen zusätzlichen Dachboden, der nicht nur als reiner Abstellraum genutzt werden kann, sondern mit richtiger Dämmung und einer schicken Gaube auch als ausgebauter Wohnraum. Gauben haben viele Vorteile: Sie erweitern den Nutzraum, schaffen mehr Platz und Licht und sorgen für eine bessere Belüftung durch verbaute Dachfenster. Auch für den Dachaufbau sind Gauben ein architektonischer Gewinn und sehen an einem Gebäude klassisch schön aus.
Mathematik und Geometrie sind wichtige Bezugspunkte für die Architektur. Bevor Projekte und Bauvorhaben geplant werden, müssen sie zuerst skizziert und entworfen werden. Die Darstellungen sind dabei ähnlich aufwändig wie die Fertigung von Modellen. Hilfreich für die Darstellung von räumlichen Objekten ist die Axonometrie als isometrische oder dimetrische Darstellung. Werden Bildachsen und Verzerrungen sinnvoll gewählt, ergibt sich ein übersichtlicher Bildeindruck.
Welche Fläche eines Grundstücks darf ich in der Schweiz eigentlich bebauen? Wie gross darf mein Haus, wie gross die Geschossflächen werden? Wer ein Grundstück kauft und ein Haus bauen will, steht häufig vor Fragen wie diesen. In der Schweiz gibt es dafür klare Regelungen. Eine wichtige Kennzahl ist die Ausnützungsziffer. Wir erklären dir in unserem Ratgeber, was diese Ziffer bedeutet und wie du sie selbst berechnen kannst. Darüber hinaus erhältst du hilfreiche Tipps, zum Beispiel zu den Zonenplänen und weiteren Kennziffern, die beim Hauskauf und -bau relevant sind.
Der Böschungswinkel – aus wirtschaftlicher Sicht sollte er möglichst gross seinBeim Bau ist es wichtig, die Standsicherheit von Gruben zu gewährleisten. Andernfalls könnten alle Beteiligten schnell abrutschen. Sobald eine Baugrube tiefer als 1,25 Meter ist, müssen Böschungen erstellt werden. Dabei handelt es sich meist um sogenannte abgeböschte Wände. In der Schweiz gibt es strikte Regeln dazu, welchen Winkel diese Böschungen haben dürfen, den sogenannten Böschungswinkel. In diesem Beitrag erfährst du mehr dazu. Ausserdem informieren wir dich über den verwandten Reibungswinkel und darüber, wer dir beim Erstellen der korrekten Böschungsverhältnisse helfen kann.
Der Holzrahmenbau ist die Weiterentwicklung des Fachwerks. Gegenwärtig werden insbesondere Fertighäuser in Holzrahmenbauweise gefertigt und es werden auf diese Weise Anbauten konstruiert. Die Möglichkeit der Elementbauweise und die exzellenten Fähigkeiten im Bereich Energieeffizienz zeichnen den Holzständerbau aus, der obendrein deutlich preisgünstiger als ein Festbau ist. Diese Vorteile hatte seinerzeit auch Leonardo Da Vinci erkannt: Das vielseitige Genie entwarf bereits 1516 Pläne für eine Siedlung von mehr als 200 baugleichen Häusern, die in Teilen hergestellt und am Bauplatz nur noch montiert werden sollten. Dass der Hausbau mit Holzwerkstoffplatten überaus langlebig ist, beweisen inzwischen zahlreiche über 100 Jahre alte Fertighäuser.
In deinem Wohnzimmer willst du aufrecht stehen können. Im Schlafzimmer sollen raumhohe Schränke eingebaut werden. Aber wie ist das mit der Raumhöhe in der Wohnung? Gibt es da Vorschriften? Tatsächlich gibt es in den verschiedenen Kantonen ganz unterschiedliche Regeln. Meist liegt die vorgeschriebene Mindesthöhe bei 2,40 Metern. Aber gelten diese Vorgaben auch für Altbauten? Und wie sieht das bei Sanierungen aus? Wir haben die wichtigsten Antworten zur Raumhöhe in der Schweiz für dich recherchiert.