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Bauzeitversicherung: Rechtsgrundlagen und Infos zum obligatorischen Versicherungsschutz in der Schweiz

Bauzeitversicherung: Rechtsgrundlagen und Infos zum obligatorischen Versicherungsschutz in der Schweiz

Nur noch wenige Wochen, dann soll das Haus bezugsfertig sein und der Traum des Bauherrn rückt in greifbare Nähe. Durch einen Defekt in der Elektrik kommt es jedoch zu einem schweren Brand, der das Gebäude bis auf die Grundmauern zerstört. In der Schweiz springt in Schadensfällen wie diesem die Bauzeitversicherung ein. Welche Rechtsgrundlagen es in den einzelnen Kantonen für den Abschluss einer Bauzeitversicherung gibt, welche Schäden sie versichert und welche Leistungen sie erbringt, das verrät dir unser ausführlicher Ratgeber rund um die obligatorische Versicherung für alle Bauherren.

Was ist eine Bauzeitversicherung und welche Rechtsgrundlagen gibt es für den Abschluss?

Um sich bei grösseren Bauprojekten gegen die Risiken Feuer- und Elementarschäden absichern, ist eine Bauzeitversicherung in der Schweiz in den meisten Kantonen obligatorisch. Jeder Bauherr ist daher ab einer bestimmten Bausumme dazu verpflichtet, eine Bauzeitversicherung abzuschliessen. In den meisten Kantonen fällt hier die Zuständigkeit sogar einer jeweiligen öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalt zu. Nur wenige der Schweizer Kantone verzichten auf die Versicherungspflicht. Das sind:

  • Genf
  • Tessin
  • Wallis
  • Appenzell-Innerrhoden

In diesen Kantonen steht es dem Bauherrn frei, ob er freiwillig bei einer privaten Versicherung eine Bauzeitversicherung abschliessen möchte oder nicht. Darüber hinaus gibt es in einigen Kantonen Rechtsgrundlagen, in denen zwar die Verpflichtung zur Absicherung besteht, bei denen sich der Bauherr aber selbst einen privaten Anbieter aussuchen kann. Dabei handelt es sich um:

  • Uri
  • Schwyz
  • Obwalden

Unser Tipp: Wer die freie Versicherungswahl hat, für den lohnt sich eine unabhängige Beratung, um zu erfahren, worauf beim Abschluss der Bauzeitversicherung zu achten ist.

Welche Bauprojekte benötigen eine Brandschutz-Versicherung?

Grundsätzlich wird eine Bauzeitversicherung nur für grössere Bauprojekte mit benötigt. Zu diesen gehören:

  • Neubauten
  • Umbauten
  • Renovierungen
  • Sanierungen

Ob eine Versicherungspflicht besteht, hängt zudem von der Bau- beziehungsweise der Renovierungssumme ab. Ab welchem Betrag eine Bauzeitversicherung abgeschlossen werden muss, ist dabei von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Während diese Mindestsumme im Kanton Zürich bei 50 000 Franken liegt, sind es in St. Gallen 30.000 Franken und in Aargau nur 10.000 Franken – Stand 2020.

Welche Schäden deckt eine Bauzeitversicherung ab?

Versicherungsschutz erhältst du mit der Bauzeitversicherung gegen Schäden, die entstanden sind durch Brand und Elementargefahren:

  • Zu den Brandschäden gehören Rauch, Feuer, Hitze, Blitzschlag und Explosion.
  • Elementargefahren umfassen Schäden durch Sturm, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Schneedruck, Lawinen, Steinschläge und Erdrutsche.

Wie lange läuft der Versicherungsgrundschutz der Bauzeitversicherung?

Damit du ab dem ersten Spatenstich Versicherungsschutz erhältst, solltest du dich frühzeitig um eine Bauzeitversicherung kümmern. Der Versicherungsschutz beginnt dann mit dem vertraglich vereinbarten Versicherungsbeginn ohne eine Wartezeit. Während der gesamten Bauphase bist du so über die obligatorische Brandschutz-Versicherung abgesichert. Nach Beendigung wird die Bauzeitversicherung automatisch in eine ebenfalls obligatorische Gebäudeversicherung umgewandelt. Beratung über den genauen Ablauf erhältst du bei deiner Versicherung.

Schätzung durch Regionalaufseher: Wie wird die Versicherungssumme festgelegt?

Die Versicherungssumme, auch Deckungssumme genannt, stellt die maximale Erstattungsleistung der Brandschutz-Versicherung im Schadensfall dar und sollte immer dem Gesamtwert des Gebäudes entsprechen. Da es direkt zu Baubeginn meist relativ schwierig ist, eine exakte Summe festzulegen, erfolgt in der Regel zunächst eine Schätzung durch den Bauherren oder einen Regionalaufseher. Erst nach Fertigstellung des Bauprojekts wird im weiteren Vorgehen dann der endgültige Wert festgelegt und mit dem Versicherungsnehmer abgerechnet. Hierfür steht der Eigentümer in der Meldepflicht, eine Baukostenaufstellung einzureichen. Im weiteren Verlauf schätzen Regionalaufseher in regelmässigen Abständen etwa alle zwölf bis 15 Jahren die Immobilie. Eine zusätzliche Schätzung durch die Regionalaufseher kann der Bauherr im Bedarfsfall auch schriftlich beantragen.

Welche Leistungen erhält der Versicherungsnehmer im Schadenfall?

Bei der Bauzeitversicherung handelt es sich in aller Regel um eine Neuzeitversicherung. Das bedeutet, dass das Gebäude beziehungsweise der Rohbau zum Neuwert versichert ist und die Versicherung im Schadenfall alle Kosten übernimmt, die dazu nötig wären, das Gebäude in gleicher Art und Grösse wieder aufzubauen.

Welche weitere Versicherungen, wie etwa eine Unfallversicherung, sind bei Bauvorhaben sinnvoll?

Neben dem verpflichtenden Abschluss der Bauzeitversicherung sind Bauherren gut damit beraten, weitere Versicherungen abzuschliessen. Zu den wesentlichen Versicherungen bei Bauprojekten gehören:

  • Bauherrenhaftpflicht: Verursacht der Bauherr während der Bauphase einen Personen- oder Sachschaden gegenüber Dritten, übernimmt die Bauherrenhaftpflicht die gesetzlichen Haftpflichtansprüche des Versicherungsnehmers und ersetzt den Schaden.
  • Bauleistungsversicherung beziehungsweise Bauwesenversicherung: Die Bauleistungsversicherung leistet bei Schäden durch unvorhersehbare Ereignisse am Bau durch Diebstahl, Vandalismus, Material- und Konstruktionsfehler sowie durch fahrlässiges oder ungeschicktes Verhalten der Handwerker. Beachte, dass sich der Versicherungsschutz mit der Bauzeitversicherung in Teilen überschneidet, da hier auch Sturm, Hagel und Blitzschlag mitversichert sind.
  • Bau-Unfallversicherung: Unterstützen private Bauhelfer bei dem Bauprojekt, kann zudem eine Bau-Unfallversicherung beziehungsweise eine Bauhelferversicherung sinnvoll sein. Ein Leistungsanspruch besteht dann, wenn die Bauhelfer während der unentgeltlichen Hilfe verunglücken.

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