Leider unterstützen wir Internet Explorer nicht mehr.

Bitte verwenden Sie Microsoft Edge, Google Chrome oder Firefox.

Finde die besten Architekten in deiner Nähe
>
Ratgeber-Übersicht
>
Wohnflächenberechnung: Was alles zur Wohnfläche gehört

Wohnflächenberechnung: Was alles zur Wohnfläche gehört

Beim Wohnungs- oder Hausverkauf sollte die Quadratmeterzahl möglichst exakt angegeben werden. Auch Bauherren müssen beim Hausbau wissen, welche Wohnfläche sie benötigen. Diese zu berechnen, ist aber gar nicht so einfach. Welche gesetzlichen Regelungen und Verordnungen gibt es dazu in der Schweiz? Welche Unterschiede bestehen zwischen der Wohn-, Nutz- und Grundfläche und was hat es mit der Brutto- und Nettowohnfläche auf sich? Wir klären die wichtigsten Fragen und verraten dir, welche Flächen in die Wohnflächenberechnung mit einfliessen. Ausserdem geben wir dir hilfreiche Tipps zur Ermittlung der Wohnfläche und was du bei einer falschen Angabe der Quadratmeterzahl im Mietvertrag tun kannst.

Worauf sollte ich bei der Wohnflächenberechnung achten?

Wer annimmt, bei der Wohnflächenberechnung einfach das Flächenmass des Grundrisses der Gesamtwohnung als Basis zu nehmen, der liegt falsch. Ebenfalls nicht korrekt ist es, die Quadratmeterzahl der einzelnen Räume einfach aufzuaddieren. Um eine exakte Wohnflächenberechnung vorzunehmen und diese auch nachvollziehen zu können, musst du zunächst zwischen den drei folgenden Begriffen zu unterscheiden:

  • Wohnfläche
  • Nutzfläche
  • Grundfläche

Wie wird die Wohnfläche berechnet?

In Wohnungsinseraten wird in der Regel die Wohnfläche einer Wohnung oder eines Hauses angegeben. Zu dieser Wohnfläche gehören sämtliche Flächen, die der Nutzung des Gebäudes im eigentlichen Sinne dienen. Das sind folgende Räume:

  • Wohnzimmer
  • Esszimmer
  • Schlafzimmer
  • Flur
  • Badezimmer
  • Küche
  • Vorratsräume
  • Treppen

Die Flächen unter Einbauschränken, Toiletten und Kachelöfen werden dabei zur Wohnfläche dazu gezählt. Nicht berücksichtigt werden aber Türen, Fensternischen sowie Aussenbereiche. Auch Abschnitte im Raum, die niedriger als 1,50 Meter sind, gehören nicht zur Wohnfläche. Unterschieden wird bei der Wohnfläche darüber hinaus zwischen Brutto- und Nettowohnfläche: Zur Bruttonutzfläche gehören zusätzlich zu den genannten Flächen die Innen- und Aussenwand-Querschnitte. Für Wohnungsinserate ist aber ausnahmslos die Nettonutzfläche relevant.

Was sind die Nebennutzflächen bei Wohnungen?

In allen Wohnungen und Häusern gibt es zudem Nebennutzflächen, die jedoch nicht zur Wohnfläche dazugerechnet werden dürfen. Zu diesen Nebennutzflächen von Wohnungen gehören:

  • Abstellräume
  • Estrichräume
  • Balkone und Terrassen
  • Garagen
  • Kellerräume und -abteile
  • Waschküchen
  • Wintergärten
  • Reduits

In der Regel handelt es sich bei den Nebennutzungsflächen um Räume, die nicht beheizbar sind. Dies bedeutet, dass beispielsweise Wintergärten oder Keller durchaus zur Wohnfläche dazu gezählt werden können, sofern sie das ganze Jahr bewohnbar und mit einer fest installierten Heizung versehen sind.

Was ist die Grundfläche einer Wohnung?

Die Grundfläche einer Wohnung oder eines Hauses gibt die Quadratmeterzahl der bebauten Fläche auf dem Boden an. Die Grundfläche umfasst sämtliche Bereiche des Hauses unabhängig von deren Nutzung. Gemessen wird dabei in der Regel die gesamte Fläche ab den Aussenmauern des Gebäudes. Hinweis: Wenn du eine Wohnung beziehungsweise ein Haus mit einem Garten kaufst oder mietest, gehört dieser weder zur Wohn- noch zur Nutz- oder Grundfläche. Sowohl Garten als auch das umliegende Land werden als Umschwung bezeichnet und sind Teil des Grundstücks, das im Miet- oder Kaufvertrag beziehungsweise im Grundbuch mit einer Grundstücksquadratmeterzahl angegeben ist.

Ab welcher Höhe werden Dachschrägen bei der Grundfläche mitberechnet?

In der Schweiz gibt es keine klare gesetzliche Regelung, wie die Wohnfläche bei Dachschrägen beziehungsweise bei Dachwohnungen berechnet wird. Während in Deutschland Wände mit einer Höhe zwischen einem Meter bis zu zwei Metern nur zu 50 Prozent zur Wohnfläche gezählt werden, ist dies in der Schweiz nicht der Fall. Hier können sogar bereits Wände mit einer Höhe von 1,50 Meter vollständig zur Wohnfläche gezählt werden. Alles, was darunter liegt, zählt nur zur Grundfläche (aber nicht zur Nutzfläche). Wer einen Mietvertrag unterschreiben will, sollte sich beim Eigentümer vorab erkundigen, wie er die Quadratmeterzahl im Hinblick auf die Dachschrägen berechnet hat.

Was soll ich tun, wenn im Mietvertrag die falsche Quadratmeterzahl angegeben ist?

Die Höhe der Miete ist immer auch abhängig von der Grösse der Wohnung. Dementsprechend ist die Quadratmeterzahl für den Mietpreis natürlich sehr relevant. Jeder Vermieter ist daher daran gehalten, die Wohnungsgrösse so genau wie möglich anzugeben. Grundsätzlich sind kleinere Abweichungen der Quadratmeterzahl aber akzeptabel. Anders als beispielsweise in Deutschland gibt es in der Schweiz jedoch keine exakte Vorgabe, wie gross die Abweichung sein darf. Bist du dir unsicher, frag zunächst einmal deinen Vermieter, wie er die Wohnfläche berechnet hat. Deutliche Abweichungen musst du natürlich nicht hinnehmen. Bei einer im Mietvertrag vorgegebenen Fläche von 100 Quadratmetern und einer tatsächlichen Grösse von 85 Quadratmetern hast du das Recht, vom Mietvertrag zurückzutreten oder auch eine Herabsetzung des Mietzinses zu verlangen. Wichtig ist hierbei jedoch, dass du nachweisen kannst, dass die Abweichung bei Besichtigung der Wohnung nicht eindeutig zu erkennen war. Übrigens: Wird die Wohnfläche im Rahmen einer Modernisierung nachträglich, zum Beispiel durch einen Anbau, erweitert, hat der Vermieter das Recht, die Miete in Relation zur zusätzlichen Fläche zu erhöhen.

Welche Berechnungsmethoden gibt es in der Schweiz und gilt hier auch die Wohnflächenverordnung?

Für die Berechnung der Netto-Wohnfläche gibt es in der Schweiz keine definierte Regelung und entsprechend auch keine gesetzlich vorgegebenen Berechnungsmethoden. Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist eine deutsche Berechnungsgrundlage, mit der die Wohnfläche exakt kalkuliert werden kann. In Deutschland kommt sie bei staatlich geförderten Wohnungen zwingend zum Einsatz. Eine Wirksamkeit der Wohnflächenverordnung ist in der Schweiz dagegen nicht gegeben, grundsätzlich kann sie aber natürlich als freiwillige Berechnungsmethode dienen. Gemäss Wohnflächenverordnung gehören beispielsweise auch Terrassen, Balkone, Loggien und Dachgärten zur Wohnfläche, wenn diese

  • zu allen Seiten geschlossen sind
  • ausschliesslich zur Wohnung gehören

Enthalten in der Wohnflächenverordnung ist zudem die Dachschrägenregelung, welche die Bereiche in der Wohnung mit einer Höhe unter zwei Metern zur Hälfte als Wohnfläche angibt. Darüber hinaus lässt die Wohnfläche auch in der Schweiz nach der deutschen DIN-Norm 277 berechnen. Die Herangehensweise ist hier eine etwas andere als bei der Wohnflächenverordnung: Zunächst ermittelst du die Grundfläche des Gebäudes und ziehst davon sämtliche Wände, Nischen und Pfeiler sowie auch Nutzräume, wie Betriebs- und Heizungsräume, innerhalb der Wohnung ab. Gemäss dieser DIN-Norm gehören demnach Terrassen und Balkone grundsätzlich zur Wohnfläche und auch die Raumhöhe spielt keine Rolle.

Der Architektvergleich für die Schweiz. Finde die besten Architekten in deiner Nähe - mit Preisen und Bewertungen!

Das könnte dich auch interessieren

Fassadenbegrünung – ein Beitrag zu Umweltschutz, besserer Luft und mehr Grün in der Stadt

Die Begrünung von Gebäuden bietet selbst in grossen, eng bebauten Städten die Chance, grüne Oasen zu schaffen. Begrünte Fassaden tragen zur Verbesserung der Luftqualität bei und schaffen als vertikale Gärten wertvollen Lebensraum für Vögel, Insekten und Kleintiere. Das Grün an den Wänden sieht nicht nur attraktiv aus, im Winter senkt es auch den Energieverbrauch und im Sommer schützt es vor Hitze. Wir informieren über Vor- und Nachteile, stellen geeignete Pflanzen vor und zeigen dir, welche Aspekte der Fassadenbegrünung in die Planungsgrundlagen einfliessen sollten.

Pfusch am Bau – mögliche Vorgehensweisen bei Baumängeln

Baupfusch ist ein ärgerliches Thema. Als Bauherr solltest du alles daransetzen, Baumängeln vorzubeugen, denn andernfalls kommt es schnell zu folgeschweren Problemen und oft einem langwierigen Rechtsstreit. Baupfusch besteht darin, dass ein Handwerksunternehmen die vereinbarten Leistungen nicht ordnungsgemäss erbringt, weil es zum Beispiel zu schnell, mit schlechten Materialien oder ohne Sachkenntnis arbeitet. So kommt es vor, dass du mit Feuchtigkeit an den Wänden, Löchern im Keller oder anderen Problemen zu kämpfen hast. In diesem Beitrag erfährst du mehr über das Thema Pfusch am Bau und welche Möglichkeiten du als Bauherr hast, wenn du Fehler entdeckst.

Mansardenzimmer – von der Badewanne im zweiten Badezimmer über eine Dachstube bis zur ganzen Dachwohnung

Als Mansarde oder Mansardenzimmer bezeichnet man einen Raum oder eine Wohnung, die im Dachgeschoss liegt. Manchmal wird auch die gesamte Etage des Dachstuhls als Mansarde betitelt. Das sogenannten gebrochene Dach oder Mansardendach war schon im 18. Jahrhundert in Frankreich beliebt. Die Dachform machte den Einbau von Räumen, die senkrechte Wände aufweisen, einfacher. Zudem war es aufgrund eines niedrigeren Holzbedarfs wirtschaftlicher. Der Begriff der Mansarde ging schnell in den englischen und deutschen Sprachgebrauch über. Aber gibt es die Dachkammern auch heute noch? Wer sind Mansardenmieter? Wir beantworten deine wichtigsten Fragen.

Parzellennummer finden und wichtige Informationen zum Grundstück erhalten

In der Schweiz hat jedes Stück Land eine Parzellennummer. Anhand dieser Nummer erhältst du viele wichtige Informationen über dein Land. Alternativ kannst du auch mit einer Adresse oder mit den Landeskoordinaten Auskunft zu einem Grundstück erhalten. Die Katasterämter der Schweiz liefern dir dazu auf Wunsch – und wenn ein berechtigtes Interesse besteht – weitere administrative Informationen zu einer Parzelle.

Der Anhydritestrich – schnell trocknend, aber feuchtigkeitsempfindlich

Der Estrich verschwindet unter dem Bodenbelag und doch kommt ihm eine wichtige Funktion zu. Er lässt die Rohre und Kabel des Rohbaus unsichtbar werden und gleicht die Unebenheiten der Betonplatte aus. Ist dieser ebene Untergrund ausgehärtet, werden Parkett, Fliesen oder Laminat darauf ausgelegt. Meist kommen drei Estricharten zum Einsatz: der Anhydritestrich, der Zementestrich oder der Trockenestrich. Welcher Estrich sich besser für ein Einfamilienhaus eignet, darüber sind sich auch Architekten oft nicht einig. Fakt ist: Alle Varianten haben Vor- und Nachteile. Wir beantworten dir in diesem Artikel die wichtigsten Fragen rund um den Anhydritestrich und wann sein Einbau empfehlenswert ist.

Konterlattung: Was hat es mit der Hinterlüftung von Dachdeckung und Dachlatten auf sich?

Verlegst du Dachlatten senkrecht zu den Lagerhölzern, erreichst du damit beim Dach einen definierten Abstand zwischen der Dachpappe oder der Unterspannbahn und der Dachdeckung. Das wird als Konterlattung bezeichnet. Aber auch im Zusammenhang mit dem Trockenbau kennt man die Konterlattung. Hier bezeichnet sie die Unterkonstruktion der abgehängten Decke oder der Wandverkleidung. Aber zurück zum Dach: Wie erstellt man so eine Konterlattung? Brauchst du die unbedingt? Wir haben die wichtigsten Informationen zum Thema zusammengetragen!