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Bei der Ausnützungsziffer handelt es sich um eine wichtige Kennzahl beziehungsweise ein Bewertungskriterium, um das Verhältnis von der Grundstücksfläche und der Wohnfläche darzulegen. In der Schweiz gibt die Ausnützungsziffer das Mass der rechtlich zulässigen Bebauung innerhalb eines Zonenplans an. Im Städtebau gehört sie zu den wesentlichen Steuerungselementen, um eine geordnete Nutzung zu gewährleisten.
Um die Ausnützungsziffer als Prozentwert zu ermitteln, benötigst du folgende Werte:
Die Grösse der Bruttogeschossfläche in Quadratmetern dividierst du durch den Wert der Grundstücksfläche (ebenfalls in Quadratmetern). Der Quotient, der sich daraus ergibt, ist die Ausnützungsziffer. Je höher diese ist, desto mehr baulicher Spielraum ist vorhanden und desto mehr Wert weist die Liegenschaft auf.
Bei der Bruttogeschossfläche (BFG) handelt es sich um die Summe aus allen Grundflächen eines Gebäudes inklusive sämtlicher Etagen, des Kellers und des Dachgeschosses. Eingerechnet werden zudem auch die Aussenwände mit dem Putz und den Dämmstoffen. Nicht zu verwechseln ist die Bruttogeschossfläche daher mit der Wohnfläche. Für die Kalkulation kannst du dabei einfach die Aussengrundrisses des Hauses in der Länge und Breite multiplizieren. Entsprechende Zeichnungen mit den relevanten Grundrissmassen können Experten, wie Architekten oder Bauzeichner, zum Beispiel im Rahmen eines Bauprojekts anfertigen. Für die tatsächlich anrechenbare Bruttogeschossfläche musst du dann jedoch folgende Flächen für die Berechnung wieder abziehen:
Die exakte Grösse des Grundstücks musst du nicht selbst ausmessen. Diese ist vielmehr im Grundbuch verzeichnet. Bist du bereits Hausbesitzer, sollte dir ein Grundbuchauszug vorliegen, ansonsten kannst du ihn beim jeweils zuständigen kantonalen Grundbuchamt beantragen. Bei der Grundstücksfläche, auch als Landfläche bezeichnet, handelt es sich um die Gesamtgrösse eines Baugrundstücks. Für die Berechnung der Ausnützungsziffer musst du von der Grundstücksfläche aber noch sämtliche Zufahrtswege sowie Fahrbahn- und Trottoirflächen abziehen.
Möchtest du andersherum wissen, wie gross deine Wohnfläche (beziehungsweise die Bruttogeschossfläche) auf einem Grundstück sein darf, musst du die maximale Ausnützungsziffer kennen. Diese wird von den Gemeinden in der Schweiz vorgegeben und ist sowohl in der jeweiligen Bau- und Nutzungsordnung sowie in den Zonenplänen zu finden. Die jeweilige Grösse fällt dabei von Kanton zu Kanton unterschiedlich aus. Während sie in ländlichen Gebieten eher niedrig ist und teilweise nur 25 bis 35 Prozent beträgt, ist die Ausnützungsziffer in den Städten meist deutlich höher und kann sich sogar auf einen Wert von 80 Prozent belaufen. Relevant ist diese Ausnützungsziffer zum Beispiel auch, wenn du auf deinem Grundstück einen Wintergarten anbauen oder das Haus um eine Etage aufstocken willst. Hierbei solltest du darauf achten, die Ausnützungsziffer nicht zu überschreiten. Ausnahmen können möglich sein, sie bedürfen jedoch einer Genehmigung des zuständigen Bauamts.
In den Zonenplänen der einzelnen Gemeinden in der Schweiz sind unterschiedliche Wohnzonen festgelegt. Die Wohnzonen regeln unter anderem, welche Art von Häusern und Wohnungen auf dem Grundstück erlaubt sind – zum Beispiel welche Höhe beziehungsweise Geschosse ein Haus haben darf, welche Abstände zu Nachbargrundstücken einzuhalten sind und welche Nutzung möglich ist, also etwa eine wohnliche, gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzung.
Beim Kauf einer Liegenschaft, auf der du bauen willst, gibt es neben der Ausnützungsziffer weitere Kennziffern, die für dich relevant sein können. Das sind:
Wer ein neues Bauprojekt in Angriff nimmt, der darf während der Planung nicht die Grundstücksgrenzen vergessen. Dies gilt sowohl für Umbauten und Erweiterungen des Eigenheims als auch für die Einfriedung entlang der Grundstücksgrenze. Alle Bauvorhaben müssen die baurechtlichen Bestimmungen einhalten und die gesetzlichen Grenzabstände zu bestehenden Häusern, Grenzvorrichtungen und Bäumen wahren. Doch welche Grenzabstände gelten in der Schweiz, was passiert, wenn diese nicht eingehalten werden und wann lohnt es sich, einen Experten zu kontaktieren?
Dachgärten entstanden oft nur, um aus der Not eine Tugend zu machen und der Raumnot in Innenstädten hier und da ein kleines Stückchen Grün abzuringen. Nicht selten fliehen die Bewohner überhitzter Stadtzentren im Sommer sogar auf ihre schmucklosen Flachdächer, um einen Platz im Freien zu haben. Welcher Luxus ist dagegen ein professionell geplanter Dachgarten auf dem Haus! Schattige Büsche, eine leichte Brise, Sonnenschutz und komfortable Möbel machen einen Dachgarten zum Highlight jeder Stadtwohnung. Doch ein Dachgarten kann noch viel mehr. Er sorgt als Dämmung für kühle Räume im Sommer und speichert Wärme im Winter.
Ein Haustechnikplaner ist dafür zuständig, dass deine Immobilie wortwörtlich wie geschmiert funktioniert. Je nach Fachrichtung kümmert sich der Experte um Sanitäranlagen, Heizungsanlagen, Lüftung sowie Kälte. Das bedeutet, dass du für alle technischen Anlagen einer Immobilie einen Haustechnikplaner benötigst. Dieser übernimmt schon beim Bau die Fachverantwortung für die Funktionalität und Qualität der Anlagen. Wenn du später einmal Probleme mit den Hausanlagen hast, kannst du dich von einem Haustechnikplaner unterstützen lassen. Die Experten beraten auch zu allen Fragen rund um diese Themen.
Ob als Bauherr, Hauseigentümer oder Heimwerker, ob im Treppenhaus, als Garten- oder Bodentreppe: Um eine Treppe zu planen, musst du sie berechnen. Das hört sich simpel an, ist es aber nicht. Die Treppe muss sicher sein und du musst bequem hochgehen können. Zunächst einmal gibt es ein paar Masse zur Treppe, die du nicht nur für die Treppenberechnung, sondern auch für die Kommunikation mit Fachleuten oder zum Überprüfen von Handwerker-Angeboten kennen solltest. Und dann gibt es Regeln und einige Formeln – wir zeigen dir hier, wie du problemlos deine Treppe berechnen kannst.
Wohnbaugenossenschaften oder Wohngenossenschaften sind Zusammenschlüsse von Personen, die das gleiche Ziel verfolgen: Sie wollen guten und günstigen Wohnraum für die gesamte Bevölkerung erstellen. In den meist basisdemokratisch gestalteten Genossenschaften sind alle Bewohnerinnen und Bewohner der entsprechenden Immobilien Mitglieder, haben also eine Stimme. Anders als bei einer klassischen Mietwohnung zahlst du deinen Mietzins nicht an ein Konto, sondern erhältst einen Anteilschein von der Genossenschaft. Somit wirst du Miteigentümer der Wohnung und trägst einen Teil der Verantwortung. Hier erfährst du mehr zum Thema Wohnbaugenossenschaft, zu den Vorteilen an dieser Art des Wohnens und zum Vorstand.
Wohnraum ist teuer in der Schweiz. Wenn sich Kinder ankündigen, die Eltern im Haus einziehen oder die Familie aus anderen Gründen wächst, denkst du vielleicht an den ungenutzten Raum unter dem Dach: Das ist potentieller Wohnraum. Ein Dachausbau kann jedem Kind zum eigenen Zimmer verhelfen, kann einen Hobbyraum, ein Lesezimmer oder ein zusätzliches Gästezimmer generieren. Allerdings ist dafür ein Umbau nötig, das Dach muss gedämmt werden, Fenster für ausreichend Licht im Dachgeschoss sorgen. Idealerweise plant ein Architekt den Innenausbau, denn der Fachmann hat oft noch einmal ganz andere Ideen als du … noch Fragen? Hier gibt es Antworten!