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In der Schweiz gibt es kein einheitliches Nachbarrechtsgesetz für alle. Jedoch sind verschiedene Bestimmungen vorhanden, die sowohl zivilrechtlich als auch öffentlich-rechtlicher Natur sind. Die folgenden Normen sind besonders wichtig:
In diesen Regelungen sind unter anderem die Interessen einzelner Personen geschützt. Sie sind vor allem dispositiver Natur, was bedeutet, dass die betroffenen Eigentümer die Bestimmungen auf Wunsch durch eine Vereinbarung ändern können. Die wichtigsten Dienstbarkeiten, wie etwa das Recht deiner Nachbarn, dein Grundstück als Weg zu nutzen, müssen im Grundbuch eingetragen werden.
Grundsätzlich sollten nachbarschaftliche Beziehungen im Interesse der Allgemeinheit gestaltet werden. Ein freundliches, höfliches Miteinander ist daher oberstes Gebot. Dazu gehört zum Beispiel, dass du übermässiges Einwirken auf das Eigentum deiner Nachbarn vermeiden solltest. Normalerweise ist es daher im Rahmen des Nachbarrechts verboten, Rauch, Lärm und Erschütterungen zu verursachen. Du solltest auf unnötige Geräusche verzichten und stets respektvoll vorgehen. Neben diesen Dingen können aber auch ideelle Einstellungen zum Nachbarstreit führen. Dazu kann etwa der Betrieb eines erotischen Etablissements gehören. Zugleich ist beim Nachbarrecht oft ein gewisser Ermessensspielraum vorhanden. Dazu gehört, dass Nachbarn eine „normale“ Grundstücksnutzung akzeptieren müssen. So ist zum Beispiel ein gewisses Mass an Lärm und anderen Einwirkungen hinzunehmen.
Das Nachbarrecht gilt für alle. Für Mieter ist darüber hinaus die jeweilige Hausordnung ausschlaggebend. In dieser werden Details geregelt, wie zum Beispiel die Frage, ob Kinderwagen im Treppenhaus geparkt werden dürfen oder nicht. Wenn du eine Störung wahrnimmst, solltest du zunächst das direkte Gespräch mit deinen Nachbarn suchen. Sollte dies nicht zu einer Besserung führen, kannst du bei deinem Vermieter um Unterstützung bitten. Dieser kann dem störenden Nachbarn eine schriftliche Mahnung schicken und innert angemessener Frist die Beseitigung der Störung verlangen. Bei anhaltender Störung darfst du als Mieter den Mietzins senken oder gar aufhören, diesen zu überweisen.
Als Wohnungs- oder Hauseigentümer musst du dich ebenfalls an alle geltenden Regeln halten. Bei Eigentumswohnungen ist dies die Hausordnung, die von der Eigentümerversammlung erstellt und verwaltet wird. Bei freistehendem Wohneigentum hast du es etwas einfacher, da keine Nachbarn über oder unter dir wohnen. So bist du grundsätzlich freier in deiner Nutzung der Immobilie. Informiere dich jedoch darüber, welches Nachbarrecht in deinem Kanton gilt. Dies ist vor allem in Bezug auf Lärm, auf Ruhezeiten und auf die Nutzung des Gartens sehr wichtig. Bei Wohneigentum hast du den Nachteil, dass der Vermieter dich nicht für dich einsetzen kann. Bei langfristig störenden Nachbarn ist es daher oft nötig, einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Laut Zivilgesetzbuch darfst du als Eigentümer eines Grundstücks eine Einfriedung aufstellen, um dich zu schützen und neugierige Blicke der Nachbarn abzuweisen. Die Rechte und Pflichten rund um Anpflanzungen und Bauten sind in der Schweiz Sache der Kantone, weshalb du dein kantonales Recht konsultieren möchtest. Dein Garten sollte das Nachbargrundstück nicht schädigen. So dürfen Nachbarn zum Beispiel überragende Äste oder eindringende Wurzeln, die ihr Eigentum schädigen, kappen – also maximal bis zur Grundstücksgrenze zurückschneiden. Darüber hinaus solltest du in deinem Garten Rücksicht auf die Nachbarn nehmen, was Grillen und laute Feste angeht. Oft lässt sich hier eine freundliche Lösung finden: Lade die Nachbarn einfach zur nächsten Fete ein!
Die Abstände zur Grundstücksgrenze können ebenfalls zum Nachbarstreit führen. Das gilt für Bäume und Sträucher, aber auch für Bauwerke und andere möglicherweise störende Objekte. Denn schliesslich sollten diese das Nachbargrundstück nicht durch unerwünschten Schatten, durch Obstfall oder durch ästhetisch unschöne Elemente stören. Wenn du in der Nähe der Grundstücksgrenze eine Grenzvorrichtung bauen möchtest, musst du laut Nachbarrecht sowohl das eidgenössische als auch das kantonale und das kommunale Recht beachten. Lasse dich daher am besten gut zum Thema Abstand in Relation zum anderen Grundstück informieren.
Immissionen sind Schadstoffe in der Luft, die unter anderem beim Verbrennen von Gegenständen oder beim Grillen entstehen. Solange die Immission nicht übermässige Einwirkungen auf ein Grundstück hat, müssen Nachbarn diese Einwirkung dulden. Unnötige und übermässige Immissionen, die zu Schäden führen können, sind hingegen in der Schweiz verboten. Relevant ist hier auch, welche Vorschrift in deinem Wohngebiet gilt. Während bei der Nähe zu Industriegebieten oft laxere Regeln gelten, wollen Bäume und Miteigentum in Wohngebieten geschützt werden.
Neben dem minimalistischen, auf Funktionalität und Komfort abgestimmten Design moderner Einrichtungsgegenstände bleiben prachtvolle und luxuriöse Möbel weiterhin eine Möglichkeit der Raumgestaltung, die eine ganz eigene Atmosphäre erschaffen und die Zeit des französischen Absolutismus und der Hofkultur noch einmal aufleben lassen. Originalmöbel und Antiquitäten aus dieser Zeit sind mittlerweile fast unerschwinglich. Aber Barockmöbel sind auch als Nachahmung erhältlich, die sich durch edle Materialien wie Satin, Blattgold und Mahagoni auszeichnen und so im Vintage-Look ihren eigenen Charme entfalten.
Bei der Planung eines neuen Einfamilienhauses kommt schnell die Idee auf, den Hausbau mit Hilfe einer Einliegerwohnung zu finanzieren. Prinzipiell ist das möglich, doch es bedeutet immer, dass die Besitzer künftig nicht allein im Haus wohnen. Begründet sich der Wunsch nach einem Einfamilienhaus vor allem darin, dass die Eigentümer Abstand zu Nachbarn suchen, ist ein Hausbau mit Einliegerwohnung eventuell keine passende Lösung. Ideal hingegen ist die Situtation, wenn die Einliegerwohnung für Familienmitglieder gedacht ist. In Urlaubsregionen ist auch die Vermietung als Feriendomizil eine denkbare Option. So haben die Hausbesitzer selbst die Wahl zwischen Ruhe und Gästen.
Wenn du Architektur studieren willst, hast du verschiedene Möglichkeiten. Du kannst das Studium etwa an einer Fachhochschule oder an einer Universität aufnehmen. Die Studieninhalte ähneln sich meistens, doch es gibt Nuancierungen, etwa bei der Frage, ob Entwurf oder Ausführung stärker gewichtet werden. Ebenfalls werden ortsabhängig unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt. Welche Anforderungen du für ein Architekturstudium erfüllen musst, wie die Zulassungsbedingungen für den Zugang an einer Hochschule lauten, was der Unterschied zwischen einem Studium an einer Fachhochschule und an einer Universität ist sowie weitere wichtige Informationen findest du hier.
Du möchtest dein neues Holzhaus planen lassen? Dann solltest du wissen, welche Möglichkeiten dich in der Schweiz bei der Gestaltung erwarten. Das gilt sowohl für die Aufteilung der Räume als auch für die vielen Details, mit denen du dein Holzhaus innen wie aussen beleben kannst. Aber worauf solltest du schauen, wenn du auf der Suche nach einem guten Partner für Planung und bauliche Umsetzung bist? In diesem Beitrag erläutern wir dir, was du für dein neues Holzhaus in der Schweiz beachten solltest.
Bei den unterschiedlichen Dachformen gibt es für die Dämmung drei verschiedene Bauweisen: das Kaltdach, das Warmdach und das Umkehrdach. Der Klassiker bei diesen Bauweisen ist das Kaltdach. Hierbei handelt es sich um ein belüftetes Dach: Zwischen der Dachhaut und der Wärmedämmung liegt eine Luftschicht, die für einen steten Luftstrom sorgt. Damit bleibt die Temperatur unter dem Dach konstant. Diese Bauweise war lange die typische Dachbauweise. Ein Grund dafür war, dass früher viele Hausbewohner den Dachboden als Speicher nutzten. Heute kommt dank fortschreitender Technologie und verbesserter Materialnutzung bei Neubauten primär ein Warmdach zum Einsatz.
Hat ein Haus oder eine Wohnung eine Terrasse oder Dachterrasse, so verbringt man gerne Zeit im Freien und geniesst dort den wohlverdienten Feierabend. Problematisch wird die Nutzung der Terrasse, wenn das Wetter nicht so richtig mitspielt. Wind, Regen oder zu starke Sonneneinstrahlung können dem Aufenthalt dort entgegenstehen. Wer auch an regnerischen oder sehr sonnigen Tagen nicht auf ein gemütliches Plätzchen unter freiem Himmel verzichten möchte, kann sich für eine überdachte Terrasse entscheiden. Mit ihr bist du für unterschiedlichste Wetterbedingungen gerüstet. Deine Gartenmöbel sind durch die Überdachung gut geschützt und deine Gartenpartys müssen auch bei Regen nicht abgesagt werden.