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Gestaltungsplanung: Stadtplanung und Planung für die Umwelt in der Schweiz

Gestaltungsplanung: Stadtplanung und Planung für die Umwelt in der Schweiz

Der Gestaltungsplan ist für wichtige Angaben zur Bebauung von Land gedacht. In der Schweiz gilt er als Spezialbauordnung. Im Gestaltungsplan findest du Angaben zu Zahl, Lage und äusseren Abmessungen von Gebäuden. Auch die Nutzweise und Zweckbestimmung von Bauten ist dort festgelegt. In Kombination mit der Regelbauweise und weiteren kantonalen Vorgaben soll ein privater oder öffentlicher Gestaltungsplan sicherstellen, dass der Raum gut bebaut, gestaltet und erschlossen wird. Für dich als Bauherren bedeutet dies, dass du rechtzeitig den geltenden Gestaltungsplan konsultieren solltest, um mehr über die Stadtplanung und die Grundlagen der Bebauung und Erschliessung in deiner Region zu erfahren.

Was ist Gestaltungsplanung?

Die Gestaltungsplanung ist eng mit der Stadtplanung verwandt. Sie soll sicherstellen, dass ein bestimmtes Gebiet korrekt bebaut wird. Der Gestaltungsplan ist für Bauherren in der Schweiz verpflichtend, weshalb du hier dem Baureglement unbedingt folgen musst. Im Plan findest du Angaben zur erlaubten Anzahl von Gebäuden auf einem Grundstück oder in einer Region, zu den möglichen äusseren Abmessungen, zur Ausnützung, Nutzung, architektonischen Gestaltung, Umgebungsgestaltung und Bepflanzung – denn schliesslich darfst du nicht einfach mitten auf der Alm ein Hochhaus bauen. Gestaltungspläne sind eng mit der Bau- und Zonenordnung verwandt, können aber von der Grundordnung im Kanton abweichen und sind hierarchisch übergeordnet. Mit dem Gestaltungsplan lassen sich somit Sonderbauvorschriften erlassen, die auf die lokalen Gegebenheiten abgestimmt sind. Auch bei Konflikten und komplexen Planungsumgebungen kommt der Gestaltungsplan gern zum Einsatz. Liegt kein solcher Plan vor, solltest du dich als Bauherr an die sonstigen Regeln rund um den Bau in deinem Kanton halten.

Wie wirken die Gestaltungspläne sich auf die Umwelt aus?

Gestaltungsmuster und Pläne wirken sich wesentlich auf die Umwelt aus, da sie vorgeben, wie diese bebaut werden darf. Es lässt sich zwischen diesen beiden Arten unterscheiden:

  • Private Gestaltungspläne: Hier haben private Grundeigentümer die Möglichkeit, im Rahmen des Plans bestimmte Gestaltungswünsche durchzusetzen. Der Plan muss immer von der Kantondirektion sanktioniert werden.
  • Öffentliche Gestaltungspläne: Die Stadt übernimmt die Federführung und plant in diesem Dokument, wie die einzelnen Bezirke bebaut werden dürfen.

Mit den Umweltauswirkungen sind bei der Gestaltungsplanung nicht nur die baulichen Massnahmen, sondern auch die Auswirkungen auf Land und Tiere gemeint. Der Plan sieht verschiedene Massnahmen zu deren Schutz vor, was je nach Region sehr unterschiedlich aussehen kann. Als Grundeigentümer musst du allen Regeln dieser Grundordnung folgen. Tust du dies nicht, musst du mit empfindlichen Bussgeldern rechnen.

Welche Grundlagen der Stadtplanung sollte ich kennen?

Als Bauherr, aber auch als interessierter Bürger, solltest du dich ein wenig im Bereich der Stadtplanung auskennen. Die Grundlagen der Stadtplanung geben vor, wie unsere Städte und Orte in der Schweiz aussehen. Insbesondere in grösseren Städten gibt es häufig wichtige Diskussionen rund um Baubewilligungen, an denen du dich beteiligen kannst, um den gebauten Raum mit zu beeinflussen. Der Zonenplan gibt vor, welche Zone welchem Zweck dienen soll. In der Schweiz ist es möglich, für bestimmte Zonen eine Gestaltungsplanpflicht auszuweisen. Das ist vor allem dort verbreitet, wo es ein öffentliches Interesse an einer baulichen Verdichtung, an einem bestimmten Ortsbild oder am Schutz der Landschaft oder vor Lärmbelastung gibt. In diesem Fall ist der Gestaltungsplan verbindlich. Der Gestaltungsplan wird in der Schweiz von der Gemeinde in Zusammenarbeit mit einem Raumplaner erstellt. Dabei sprechen auch Bauherren und kantonale Stellen mit. Der Gemeinderat genehmigt den Plan in erster Instanz, worauf eine öffentliche Auflage erfolgt. Hier hast du die Gelegenheit, Einspruch gegen die geplante Gestaltung einzulegen.

Was sagt die Gestaltungsplanung über die Erschliessung von Land aus?

Neben den Angaben zu Art und Form der Bebauung steht im Gestaltungsplan auch, ob ein Stück Land überhaupt bebaut werden darf. Es gibt verschiedene Nutzungsweisen, zu denen zum Beispiel auch landwirtschaftliches Land oder Freizeitgrund gehören. Vor dem Kauf eines Grundstücks solltest du dich daher vergewissern, dass dein Land laut Gestaltungsplan überhaupt bebaut werden darf. Erst, wenn ein Grundstück korrekt erschlossen ist, lässt es sich bebauen. Zur Erschliessung, die ebenfalls detailliert im Gestaltungsplan festgelegt ist, gehören die folgenden Arbeiten:

  • Verlegung von Rohren und Leitungen
  • Anschluss an das Wasser- und Abwassernetz
  • Anschluss an Strom- und Gasleitungen
  • Anschluss an das Telekommunikationsnetz

Welche Dokumente der Gestaltungsplanung sind besonders wichtig?

Als Teil der Nutzungsplanung spielt die Gestaltungsplanung eine wichtige Rolle für den Bau. Neben Gestaltungsplänen solltest du dich auch informieren, ob es für dein Grundstück Zonenpläne gibt. Zudem ist das Baureglement der Schweiz sehr wichtig und für Grundstückseigentümer verbindlich. Der Gestaltungsplan ist also Teil des Systems, das die Bodennutzung und die Bebauung reglementiert. Er verfeinert die Angaben im Zonenplan und gibt meist viele zusätzliche Hinweise zur Nutzung, Erschliessung, Ausstattung und Bebauung. Daher ist der Gestaltungsplan auch als Sondernutzungsplan bekannt. Nicht für jedes Grundstück und nicht für jeden Ort sind Gestaltungspläne vorhanden. Als Dokument ist der Gestaltungsplan für die Baubewilligung sehr wichtig. Als Grundeigentümer kannst du diesen Plan in Kooperation mit Experten erstellen, um eine besondere Bebauung erlauben zu lassen. Nach Zustimmung der Gemeinde darfst du dann deinem eigenen Gestaltungsplan folgen – vorausgesetzt, du erfüllst dabei stets das Baureglement. Darüber hinaus gibt es die folgenden wichtigen Dokumente für die Stadtplanung in der Schweiz:

  • Rahmennutzungspläne (Zonenpläne)
  • Sondernutzungspläne wie Baulinienpläne und Gestaltungspläne
  • Bebauungspläne
  • Quartierpläne
  • Gestaltungs- und Bauvorschriften
  • Bau- und Zonenordnungen

Wie wirkt sich die Gestaltungsplanung auf die Raumentwicklung aus?

Die Gestaltungsplanung ist sowohl für private Bauherren, die Sonderwünsche haben, als auch für die allgemeine Raumentwicklung in der Schweiz sehr wichtig. Mit öffentlichen Gestaltungsplänen lassen sich gemeinsame Interessen durchsetzen, um eine bessere Lebensumgebung für alle zu schaffen. Diese öffentlichen Pläne müssen immer von der zuständigen kantonalen Direktion genehmigt werden. Die privaten Gestaltungspläne können nach Zustimmung der Gemeindelegislative eine öffentlich-rechtliche Wirkung haben und dir damit bestimmte Erlaubnisse geben. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn du im Zonenplan als Landwirtschaftsgrundstück ausgewiesenes Land umwidmen möchtest, um es zu bebauen. In den privaten Gestaltungsplänen geht es daher häufig um die Arealüberbauung. Auch hier muss die zuständige kantonale Direktion zustimmen.

Wer hilft mir beim Bau bei der Einhaltung aller Bestimmungen?

Wenn dein privates Bauprojekt eine bestimmte Ausprägung hat oder du Wünsche hast, die der Rahmennutzungsplan deiner Region nicht erlaubt, musst du einen Gestaltungsplan oder eine Gestaltungsplanänderung beantragen. Dabei helfen dir Architekten und Bauunternehmen, die ausserdem alle wichtigen Vorgaben der Gestaltungsplanung kennen und dich entsprechend bei deren Einhaltung unterstützen. Für grössere Infrastrukturprojekte in den Bereichen Stadtplanung oder Quartiersentwicklung solltest du dich von einem Spezialisten beraten lassen. Es gibt zum Beispiel Stadtplanungsbüros, die bei der Einhaltung aller Regeln helfen und selbst in den Bereichen Tiefbau, Brandschutz und Umweltschutz wichtige Hinweise geben können.

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