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Die Schweiz ist, baurechtlich betrachtet, in zwei Zonen geteilt: Bauzonen und sogenannte Nichtbauzonen. Alles, was ausserhalb des Siedlungsgebietes liegt, also etwa Landwirtschaftszonen, Freihalte- und Reservezonen, ist Nichtbauzone: Hier darf grundsätzlich einmal nicht gebaut werden. Ausnahmen sind möglich für bestimmte Bauten, etwa für landwirtschaftliche Gebäude oder technische Anlagen. Die gesetzliche Festlegung ist einerseits klar. Die andere Seite zeigt, dass es Ausnahmen gibt: Trotz dieser Regelung liegen rund 20 Prozent der Bauten heute – 2020 – ausserhalb der Bauzonen, das entspricht etwa 600.000 Gebäuden.
Der Zweck der Einteilung in Bau- und Nichtbauzonen ist es, Umwelt und Natur zu schonen sowie das jahrhundertealte Kulturland der Schweiz zu erhalten. Durch diese Zweiteilung bleiben beispielsweise die Bodenpreise für landwirtschaftliche Flächen niedrig und erleichtern es den Bauern, kostendeckend ihre Betriebe zu führen. Ausserdem werden durch diese Regelung der Raumentwicklung das Landschaftsbild erhalten und die Kulturlandschaft bewahrt.
Theoretisch gibt es die Möglichkeit, ein Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone bewilligt zu bekommen. Die kantonalen Behörden vergeben eine Baubewilligung dann, wenn strenge Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt werden. Nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Bewilligung von der Behörde ist der Bau oder die Veränderung vorhandener Bauten also möglich.
Das Bauen ausserhalb der Siedlungsgebiete wird gesetzlich durch das Bundesrecht geregelt. Die Regelungen finden sich in den Artikeln 16, 24, 37 RPG und 33 RPV. Die gesetzlichen Grundlagen, geregelt im Raumplanungsgesetz, der Raumplanungsverordnung und dem Planungs- und Baugesetz, können beim entsprechenden Amt erfragt werden. Über die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Baugesuche entscheidet das jeweilige kantonale Amt für jeden Einzelfall neu. Landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Bauvorhaben beurteilt jeweils die Abteilung Bauen im kantonalen Amt.
Es gibt zwei Möglichkeiten, Gebäude und Anlagen in Nichtbauzonen zu errichten:
Ein Katalog der möglichen Ausnahmen ist im Gesetz festgelegt. Zonenkonforme Gebäude für die Landwirtschaft sind Bauten, die für die Produktion, für die Landschaftspflege oder für die Deckung des Wohnbedarfs der Angestellten und Unternehmer nötig sind. Bauernhäuser, Maschinenhallen oder Getreidesilos wären Beispiele für solche Bauten. Bedingungen dafür gibt es ebenfalls:
Ausnahmen können ausserdem erwirkt werden für bestehende Gebäude, die schon vor der Trennung in Bau- und Nichtbauzonen errichtet wurden, also vor dem Jahr 1972. Sind sie noch in brauchbarem Zustand, darf hier erneuert, umgebaut oder sogar erweitert werden. Dabei gelten aber ebenfalls feste Regelungen, etwa, dass die Eigenschaften des ursprünglichen Gebäudes nicht verändert werden dürfen. Sind keine baulichen Massnahmen nötig, kann der Zweck eines Gebäudes auch geändert werden. Nicht zonenkonforme Bauten können per Ausnahmegenehmigung bewilligt werden. Das betrifft etwa Neubauten, die ihren Zweck nur ausserhalb der Bauzone erfüllen können.
Bei all den Ausnahmeregelungen die Übersicht zu bewahren, ist nicht einfach. Die zuständige Abteilung beim Kanton ist die Anlaufstelle für die nötigen Gesuchsformulare, für Anlagen und Informationen rund um dein Baugesuch. Die Seite des Amts für Raumentwicklung bietet Informationen über die Grundsätze der Regelung. Auch die passende Wegleitung für technische Anlagen, für landwirtschaftliche Aussiedlungen, für themenspezifische Wegleitungen wie Gastronomie in Tourismusgebieten oder den Umgang mit der Standortsuche und Baugestaltung gibt es online oder als Publikationen direkt im Amt.
Wer ohne Baubewilligung in einer Nichtbauzone baut, muss mit gravierenden Folgen rechnen. Auch Jahrzehnte später kann die Behörde verlangen, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird. Das ist selbst dann der Fall, wenn ein nicht genehmigtes Gebäude bereits verkauft wurde: In diesem Falle trifft die Konsequenz den Rechtsnachfolger. Insofern ist es besonders wichtig, sich die Baubewilligung belegen zu lassen, wenn du ein Haus oder Gebäude anderer Art in einer Nichtbauzone kaufst. Gleiches gilt auch für nicht bewilligte Veränderungen an bestehenden Gebäuden. Zunächst wird dem Besitzer eine Frist gesetzt, innert der er eine nachträgliche Bewilligung erreichen kann. Dazu sind Gebühren, in manchen Kantonen auch eine Busse zu zahlen. Kann die rechtmässige Situation nicht wiederhergestellt werden, etwa weil der gesetzliche Rahmen dies nicht zulässt, muss der Eigentümer seine widerrechtlich errichtete Anlage komplett zurückbauen, bis der rechtliche Zustand wiederhergestellt ist.
Um eine Terrasse gestalten und sich darauf wohl fühlen zu können, bedarf es einer umsichtigen Planung. Schliesslich ist die Veranda quasi eine Verlängerung des Wohnzimmers, ideal für die gemütliche Kaffeerunde oder das sommerliche Grillvergnügen. Wichtig ist, dass die Terrasse als Teil der Gartengestaltung und der selbst gesetzten Wohntrends angesehen wird. Willst du die Terrasse hypermodern gestalten, passen ein Bauerngarten und ein rustikal eingerichtetes Wohnzimmer nicht dazu. Nutze die gegebenen Möglichkeiten und wähle die Terrassenmöbel, den Belag und die Materialien so aus, dass ein klarer Stil erkennbar ist. Nur so lässt sich eine ansprechende Atmosphäre beim Terrasse Gestalten schaffen.
Länge mal Breite gleich Flächeninhalt – so hast du das in der Schule gelernt. Für rechteckige Räume ist diese Form der Flächenberechnung auch korrekt. Aber was, wenn das Grundstück nicht genau rechteckig ist, eine Wohnung trapezförmig angelegt wurde oder Dachschrägen ins Spiel kommen? Wird Raum innerhalb der Wohnung genauso berechnet wie ausserhalb? Braucht man Ebenengleichungen und komplexe Funktionen zur Berechnung der Wohnfläche? Rund um das Thema Quadratmeter berechnen und Mietverhältnisse gibt es viele Fragen. Wir haben die wichtigsten davon zusammengestellt und für dich beantwortet.
Das juristische Konstrukt, das unter dem Begriff Baurecht im Schweizer Gesetz verankert ist, existiert in vielen Ländern mit unterschiedlichen Bezeichnungen. Seinen Ursprung hat das Baurecht in der Zeit, als Grossgrundbesitzer oft nicht in der Lage waren, einzelne Grundstücke zu veräussern. Meistens verboten Erbverträge, den Grundbesitz der Familie aufzuteilen. Auf diesen Anwesen wohnten aber Bedienstete, die ihre Häuser selbst bauten und in Ordnung hielten. Wegen der damit verbundenen Investitionen verlangten sie zu Recht, diese Häuser an ihre Nachkommen vererben zu dürfen. Das wäre ohne das Baurecht unmöglich, denn grundsätzlich gehört jedes Gebäude dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem es steht.
Nur wenn du auf sicherem Untergrund baust, hast du lange Freude an deinem Bauprojekt. Damit das Eigenheim, die Gartenmauer oder das Gartenhaus einen optimalen Stand hat, kommt ein Streifenfundament zum Einsatz. Das Betonfundament hat einiges zu bieten und ist dank seiner Funktionen eine der wichtigsten und meist verwendeten Fundamentarten. Wir verraten dir, was die Fundamentstreifen so grossartig macht und geben dir eine Zehn-Schritte-Anleitung, wie du sie schnell und einfach selbst errichten kannst.
Das Attikageschoss oder Attische Geschoss entwickelte sich aus einer reinen Zierde hin zu einer Dacherweiterung, die man in der Architektur oft mit einer erweiterten Balustrade kombiniert. Beim Attikageschoss handelt es sich um ein niedriges Obergeschoss, dass es dir erlaubt, das Dach als zusätzliche Wohn- oder Nutzfläche zu verwenden. Baurechtlich gibt es beim Attikageschoss einiges zu beachten. Was das genau ist, erfährst du hier.
In der Schweiz gelten Sachenwerte als absolute Rechte, die bestimmte weitere Rechte in Kraft treten lassen, wenn das Grundstück verkauft, verpachtet oder auf diesem gebaut wird. Diese betreffen auch die Rechtsnatur und die Absicherung. Beim Bau auf dem Boden eines Grundstücks durch eine andere Person verlangt der Besitzer einen Baurechtszins, der genau berechnet wird. Hier wirkt das Baurecht, das besonders wichtig ist, wenn jemand auf fremdem Grundstück ein eigenes Bauwerk errichten möchte.