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Mängelrüge – Wie man es richtig macht

Mängelrüge – Wie man es richtig macht

Ein Auto gekauft, in eine neue Wohnung gezogen oder schlicht ein neues Produkt erworben und dir fallen diverse Mängel auf? In diesem Fall kannst du dem Verantwortlichen die Mängel anzeigen. Das Ziel der Reklamation ist es, eine Rückgabe, eine Nachbesserung oder einen Preisnachlass zu bekommen. Damit das alles ohne Streit abläuft, hat der Gesetzgeber die Mängelrüge vorbereitet. Was es damit auf sich hat, erfährst du hier.

Was ist eine Mängelrüge?

Die Mängelrüge gehört zum Obligationenrecht, das das Recht auf Konsumentenschutz regelt. Eine Mängelrüge ist eine Anzeige an den Verantwortlichen, sollte es einen Mangel bei seiner Ware oder seiner Leistung geben. Mängelrügen lassen sich bei so gut wie bei allen Waren und Dienstleistungen schreiben. Dazu gehört etwa das neu erworbene Auto, die Wohnung, in die du frisch eingezogen bist oder Produkte, die du kürzlich bestellt hast. Entscheidend ist, dass die Mängelrüge den Mangel konkret beschreibt und auch belegt. Dafür gibt es verschiedene Vorlagen. Eine Forderung zur Rückgabe, Nachbesserung oder einen Schadenersatz muss in der Mängelrüge nicht zwingend enthalten sein. Das kann in einem späteren Schritt geschehen. Generell gilt, dass die Mängelrüge strenge Voraussetzungen erfüllen muss, damit der Besteller seine Rechte geltend machen kann.

Wie schreibe ich eine Mängelrüge?

Wie genau du die Mängelrüge schreibst, hängt unter anderem von dem Gegenstand ab, der mangelhaft ist. Im besten Fall sendest du die Mängelrüge gleich nach Annahme der Ware oder der Dienstleistung. Bei der Annahme der Ware sollte die Rüge so schnell wie möglich beim Händler eingehen. Das ist eine der Obliegenheiten des Käufers. Der Käufer ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet, aber er hat die Obliegenheit, die Ware nach der Annahme zu prüfen. Nur nach einer sofortigen Prüfung kann er die Gewährleistungspflicht des Händlers oder Herstellers in Anspruch nehmen. Egal, um welche Art von Ware oder Dienstleistung es sich handelt, eine Mängelrüge sollte zwingend Folgendes enthalten:

  • Der korrekte Empfänger der Rüge, sei es Händler, Hersteller, Vermieter oder Mieter
  • Detaillierte Beschreibung der Mängel
  • Unterzeichnung des Schreibens
  • Einsendung mittels Einschreiben

Gibt es Musterbriefe für Mängelrügen?

Im Netz findest du zahlreiche Musterbriefe und Vorlagen für Mängelrügen. Diese gibt es für verschiedene Werke und Dienstleistungen, etwa

  • das Kaufrecht
  • Werkverträge
  • das Baurecht
  • Musterbriefe für das Mietrecht, die sich an den Vermieter wenden

Es gibt keine genauen Bestimmungen, wie die Mängelrüge auszusehen hat. Solange sie die oben genannten Punkte erfüllt und rechtzeitig beim Empfänger eintritt, ist die gültig. Am wichtigsten sind die detaillierten Beschreibungen der Mängel sowie die korrekte Nennung des Empfängers. Nur damit ist eine Behebung oder Rückgabe möglich.

Was ist die Warnliste der Reklamationszentrale?

Um das Risiko von Käufen zu vermindern, die zu Mängelrügen führen, gibt es verschiedenste Warnlisten. In diesen Warnlisten sind Unternehmen eingetragen, bei denen es nicht nur zu Mängeln kam, sondern es auch Probleme bei der Rückerstattung gab. Die Warnlisten der Reklamationszentrale Schweiz sammeln verschiedenste Kundenerfahrungen und tragen diese zu einer Liste zusammen. Sollte ein Unternehmen in einer der Warnlisten auftauchen, dann empfiehlt es sich, den Kaufvertrag und die allgemeinen Geschäftsbedingungen genau durchzulesen.

Was gibt es bei einem Werkvertrag für den Unternehmer zu beachten?

Bei einem Werkvertrag verpflichtet sich ein Unternehmer zur Herstellung eines Werkes. Dabei handelt es sich um die Herstellung einer Sache oder dessen Veränderung. Diese Sachen können zum Beispiel Gebäude sein, die Reparatur eines Fahrzeuges oder ein bestimmter Erfolg bei einer Dienstleistung, zum Beispiel die Inspektion einer Maschine. Der Unternehmer verpflichtet sich, die im Werkvertrag festgehaltene Sache herzustellen oder Dienstleistung durchzuführen, wie es im Vertrag festgehalten ist. Die Mängelrüge zeigt eine mangelhafte Arbeit an. Sie ist unter anderem wichtig für den Vermieter. Damit zeigt er dem Mieter am Ende des Mietverhältnisses die Schäden an, für die der Mieter haften muss. In diesem Fall kann der Unternehmer eine Mängelrüge gegen den Mieter aufstellen. Sollte er das bei offensichtlichen Mängeln nicht machen, dann verliert er jedes Anrecht auf eine Nachbesserung.

Wer bietet Rechtsauskunft für Mängelrügen?

Es gibt eine grosse Anzahl an Rechtsberatungen, die bei der Erstellung einer Mängelrüge helfen können. Die Rechtsauskünfte bieten unter anderem Musterbriefe und Vorlagen an. Im Zweifelsfall können die Juristen dir dabei helfen, die Dokumentation der Mängel genau vorzunehmen oder klären bei Fragen hinsichtlich der Fristen auf. Schwierig kann es zum Beispiel werden, wenn sich der Empfänger der Mängelrüge nicht sofort ermitteln lässt. In manchen Fällen könnte das Konsortium, zu dem das Unternehmen gehört, verantwortlich sein, und nicht der Unternehmer, der die Ware hergestellt hat.

Was, wenn der Unternehmer die Mängelrüge nicht annimmt?

Sollte die Rechtsauskunft nicht weiterhelfen können, dann kann es zu einem Streitfall kommen. Wichtig ist zunächst, das Schreiben noch mal einzusenden. Wenn zum Beispiel du als Mieter einen Mangel feststellst und der Vermieter sich in der angegeben Frist nicht meldet, dann kannst du zu deinem amtlichen Kanton gehen oder zu einer der Schlichtungsstellen, um den Mietzins zu hinterlegen. Sollte der Mieter noch immer nicht reagieren, dann kannst du deine Forderungen bei einer Schlichtungsbehörde hinterlegen und eine Klage einreichen.

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