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Eine Immobilie gesucht und gefunden? Vorsicht bei der angegebenen Nutzfläche!

Eine Immobilie gesucht und gefunden? Vorsicht bei der angegebenen Nutzfläche!

Vermieter gelten als wahre Künstler, wenn es darum geht, Wohnraum an den Mann zu bringen. Ihre Inserate führen attraktiv klingende Fachtermini auf, deren Zweckbestimmung allerdings erst nach eingehender Überprüfung plausibel wird. Einer dieser abstrakten Begriffe ist das Substantiv „Nutzfläche“. Da ein Mietobjekt ja zur Nutzung als Lebensraum benötigt wird, handelt es sich auf den ersten Blick um einen unauffälligen Begriff. Im schlechtesten Fall kann es aber sein, dass die 100 Quadratmeter grosse Nutzfläche, die als Wohnfläche dienen sollte, zur Hälfte aus Kellerräumen und Abstellkammern besteht. Eine uneinheitliche Definition macht es möglich und erfordert Sorgfalt vor der Unterzeichnung eines Mietvertrags.

Was zählt zur Nutzfläche in einem Gebäude?

Eine Nutzfläche mit einer hohen Quadratmeteranzahl zu einem niedrigen Mietzins hört sich erst einmal gut an. Doch du musst aufpassen, wie sich die Lebensbereiche verteilen. In der Schweiz setzt sich die Nutzfläche aus zwei Bereichen zusammen:

  • Die Hauptfläche. Ein alternativer Begriff hierfür lautet Wohnfläche. Beide Termini bezeichnen den eigentlichen Wohnraum, also Wohnzimmer und Schlafzimmer inklusive aller Bäder und Küchen.
  • Die Nebennutzfläche. Räumlichkeiten, die zur Wohnung gehören, aber keinen Wohn- und Lebensort im eigentlichen Sinne darstellen. Dazu zählen etwa Keller, Kammern und Waschküchen.

Eine fehlende verbindliche Richtlinie macht eine abschliessende Definition schwierig. Daher empfiehlt es sich, vor einer Vertragsunterzeichnung die Messmethodik zu hinterfragen und das Augenmerk auf die Wohnfläche zu richten.

Was bedeutet der Begriff „Umschwung“ bei einer Immobilie?

Viele Immobilienprofis werfen in Anzeigen mit Fachbegriffen um sich. Für Verbraucher bleibt oft fraglich, was die Flut an Fremdworten und Termini soll. Oder hast du schon einmal etwas von einem Umschwung gehört? Taucht dieser im Zusammenhang mit einem Gebäude auf, kann sich das als Volltreffer erweisen. Denn dich erwartet im Idealfall ein Gartenparadies. Umschwung bezeichnet das umliegende Land eines Grundstücks, das dir als Aussenbereich zur Verfügung steht.

Welche Abweichungen muss ich hinnehmen, wenn zwischen den Angaben im Vertrag und meiner Messung am Grundstück Unterschiede bestehen?

Nicht nur in Inseraten, sondern auch im Mietvertrag wird die Nutzfläche aufgeführt. Problematisch wird es vor allem dann, wenn die Angaben des Vermieters höher ausfallen als die Nachmessungen des Mieters. Grundsätzlich empfiehlt es sich, in einem solchen Fall sofort aktiv zu werden. Am besten reklamierst du den Mangel schriftlich. Dir stehen mehrere Optionen zur Wahl:

  • Du verlangst eine Herabsetzung des Mietzinses
  • Du trittst vom Vertrag zurück
  • Du erklärst den Mietvertrag für nichtig

Eine juristische Beratung ist in einem solchen Fall übrigens nie verkehrt. Die Schweizer Rechtsprechung ist uneinheitlich in der Frage, welche Abweichungen hinnehmbar sind. Definitiv ausgeschlossen ist aber eine Vertragsfortführung, wenn die geringere Grösse nicht dein Interesse am Mietobjekt geweckt hätte.

Wie werden Räume mit einem Schrägdach in der Schweiz bewertet?

Dachwohnungen werden nicht nur in begehrten Wohngegenden zur Vermietung angeboten. In der gesamten Schweiz finden sich Wohnungen im obersten Stockwerk eines Hauses auf dem Markt. Die Mietobjekte sind alles andere als unattraktiv. Oft erlauben sie einen weiten Blick in die Landschaft und sind mit einem Balkon ausgestattet. Ein Manko bildet aber die abfallende Deckenhöhe. Sie lässt eine übliche Nutzung der Räume kaum zu. Leider gibt es auch hierfür keine einheitliche Berechnungsgrundlage. In der Praxis erlauben einige Orte bereits ab einer Deckenhöhe von 1,50 Metern die volle Berücksichtigung der Fläche, andernorts werden 2,40 Meter auf der Hälfte der Zimmerfläche hierfür vorausgesetzt.

Was sind die Unterschiede zwischen der Nutzfläche und der Wohnfläche?

Das Begriffswirrwarr in Grundstücks- und Wohnungsinseraten führt dazu, dass viele Verbraucher nicht wissen, was gemeint ist. Wir schaffen Klarheit, sagen aber auch deutlich: Lass dir vom Vermieter vor einer Vertragsunterzeichnung seine Berechnungsmethode erklären. Die fehlende Entwicklung zu einheitlichen Standards macht diesen Schritt notwendig. Für die zwei Begriffe gilt:

  • Die Nutzfläche umfasst alle Räume, die im engen und weiten Sinn bewohnbar sind, fallen hierunter. Damit zählen auch ein Balkon oder ein Dachboden dazu, wenn sie nicht beheizbar sind.
  • Die Wohnfläche bezeichnet nur Wohnräume im engeren Sinne. Ist der Balkon als Wintergarten nutzbar und beheizbar, der Dachboden isoliert, mit einer Heizung ausgestattet und üblich bewohnbar, gelten sie als Wohnfläche.

Worauf sollte ich beim Hausbau bezüglich der Nutzfläche achten?

Ein Hausbau stellt eine Investition in die Zukunft dar. Die meisten Bauherren geben für eine eigene Immobilie so viel Geld aus wie für nichts anderes in ihrem Leben. Die Aussicht auf den lebenslangen Wegfall des Mietzinses kann die Entscheidung für einen Hausbau durchaus rechtfertigen. Damit du einen lebenswerten Lebensraum schaffst, solltest du die Grundfläche an deine Bedürfnisse anpassen. Achte auf ausreichend Wohnfläche und berücksichtige, dass Aussen- und Innenwände zwar Platz auf dem Grundstück beanspruchen, aber den zur Verfügung stehenden Lebensraum reduzieren.

Wann darf ich eine angemietete Immobilie untervermieten?

In der Eidgenossenschaft ist die Untervermietung grundsätzlich erlaubt. Ein knappes Wohnungsangebot kann einen solchen Schritt für Mieter durchaus attraktiv machen. Die Möglichkeit dazu bezieht sich auf das ganze Gebäude und einzelne Räumlichkeiten. Dazu benötigt der Mieter allerdings eine vorherige Erlaubnis. Eine Verweigerung des Vermieters ist aber nur aus wenigen Gründen möglich. Wird etwa eine Auskunft über die Bedingungen einer Untervermietung verweigert, rechtfertigt das ein Verbot.

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