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Ein Grundstück kann dann bebaut werden, wenn eine rechtsgenügende Erschliessung vorliegt. Rechtsgenügend bedeutet, es gibt einen Bescheid darüber, dass das Grundstück entsprechend den rechtlichen Vorgaben erschlossen ist. Darunter wiederum versteht man, dass alle für die Grundstücksnutzung nötigen Infrastrukturen vorhanden sind. Im Artikel 19, Absatz 1 des RPG ist der rechtliche Rahmen für die Baulanderschliessung festgelegt. Fachleute unterscheiden im praktischen Alltag die rechtliche von der tatsächlichen Erschliessung. Rechtlich erschlossen bedeutet, dass die Erreichbarkeit des Baulandes sowie die für ein Bauprojekt nötigen Strassen und Leitungen rechtlich gesichert sind – sie müssen dafür noch nicht tatsächlich vorhanden sein. Erst, wenn diese Anbindungen wirklich ausgeführt wurden, wird das Bauland als tatsächlich erschlossen definiert. Der Entscheid zur Baubewilligung kann auch schon dann ergehen, wenn die Parzelle erst rechtlich, aber noch nicht tatsächlich erschlossen ist.
Um eine Parzelle als erschlossen zu definieren, muss sie notwendige Infrastrukturen aufweisen, die gesetzlich vorgegeben sind. Im Einzelnen sind dies die folgenden Punkte:
Fakultativ, also nicht zwingend nötig sind Erschliessungen für Internet und Television sowie zweckbezogene Sondererschliessungen.
Das Raumplanungsgesetz der Schweiz legt fest, dass die Erschliessung von Bauland Bestandteil der Nutzungsplanung ist. Das Gemeinwesen ist dann verpflichtet, die Bauzonen zu erschliessen, also für die Groberschliessung etwa mit Strassen und die Erreichbarkeit zu sorgen. Über die Details der Erschliessung entscheidet kantonales Recht. Nur mit einem positiven Entscheid der kantonalen Behörde gibt es eine Baubewilligung.
Wie lange sich der Prozess bis zur Erschliessung hinzieht, ist pauschal nicht zu sagen. Der positive Entscheid hängt davon ab, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, also die nötigen Infrastrukturen rechtssicher vorhanden sind. Je nachdem, wie weit die Entwicklung von Infrastrukturen gediehen ist, kann das Verfahren bis zum Abschluss der Erschliessung unterschiedlich lange dauern. So wird bei einer Ersterschliessung, zu der noch eine Zufahrt und sämtliche Anbindungen an die Kanalisation nötig sind, mit längeren Zeiträumen zu rechnen sein, als mit Bauland, das bereits auf vorhandene Strukturen zurückgreifen kann.
Die Erschliessung von Grundstücken wird in zwei Bereiche unterteilt, nämlich die Grob- und die Feinerschliessung. Für die Groberschliessung im Rahmen der Verkehrsmodellierung und deren Umsetzung sind Kommunen und Gemeinden zuständig. Sie sorgen für die Erreichbarkeit von Baugebieten beispielsweise mit Haupt- und Quartierstrassen. Die Feinerschliessung meint die Anbindung von Bauland an dieses Netz: Zufahrtswege und Versorgungsleitungen, die die Parzelle an die vorhandene Infrastruktur anbinden. Für diese Erschliessung ist der Grundeigentümer zuständig. Wenn Grundstücke durch den Neubau, Ausbau oder die Korrektion von Strassen und Plätzen oder durch neue Kanalisationen eine Wertsteigerung erfahren, ist der Grundeigentümer zur Leistung von Beiträgen an die Gemeinde verpflichtet, um sich an diesen Kosten für die Massnahme zu beteiligen. Auskunft über allfällige künftige Erschliessungskosten dieser Art bekommst du auf der zuständigen Gemeinde.
Ein neues Gebäude muss nicht nur in der Bauzone liegen oder zonenkonform sein, sondern auch der kantonalen Baugesetzgebung entsprechen. Die Bewilligungsvoraussetzung für die Baugenehmigung und anschliessende Bebauung ist gemäss dem Artikel 22 im Raumplanungsgesetz unverzichtbar. Ohne Erschliessung und deren Bestätigung gibt es keine Baugenehmigung, Ausnahmen von dieser Regelung sind nicht vorgesehen.
Nur etwa 30 Prozent der Fläche der Schweiz ist geeignet, um dort zu bauen. Der weitaus grössere Teil des Landes ist Berggebiet, Wald, von Gewässern oder Schnee und Eis bedeckt. Daher wurde das revidierte Raumplanungsgesetz verabschiedet, das das Ziel verfolgt, möglichst in bestehenden Siedlungen zu bauen und den Bodenverbrauch so klein wie möglich zu halten. Das Bauen innert der Agglomeration, also die Verdichtung von bereits genutzten Siedlungsräumen, ist zudem kosten- und energiesparender als die komplett neue Erschliessung von Boden. Trotzdem zeigt die Entwicklung, dass die Bebauung ausserhalb der Bauzone eher wächst: Gemäss § 63 des Baugesetzes ist das Bauen ausserhalb der Bauzone unter bestimmten Bedingungen möglich. Darüber entscheidet jeweils die kantonale Behörde im Einzelfall. Die Erschliessung ausserhalb der Bauzone ist möglich, wenn ein positiver Entscheid für das Bauvorhaben vorliegt.
Die Postmoderne Architektur oder auch die Spätmoderne gehört zu den jüngeren Stilrichtungen der Gegenwart. Viele bekannte Bauwerke können der Postmodernen Architektur zugeordnet werden. Sie steht für Vielfalt und wendet sich von den dogmatischen Funktionalitätsforderungen der Moderne ab. Welche Elemente und Merkmale die jüngere Phase der Architekturgeschichte kennzeichnen, welche Bauten besonders hervorstechen und wer ihre Architekten waren, erfährst du hier.
Bemühungen zur Verbesserung des Klimas und zur Senkung des allgemeinen Energieverbrauchs beschäftigen die Menschen auf der ganzen Welt. Das Heizen von Gebäuden ist ein wesentlicher Faktor, den alle Länder in Nord- und Mitteleuropa kritisch unter die Lupe nehmen. Die Verbesserung der Wärmedämmung von Gebäuden ist eine effiziente Massnahme zur Senkung des Energieverbrauchs. Höchste Effizienz erreicht sie aber erst, wenn eine hochwertige Dämmung und eine optimale Raumlüftung zusammen wirken. Eine kontrollierte Wohnungslüftung hilft dir aber nicht nur, Energie und damit auch Kosten zu sparen, sondern verbessert ganz nebenbei auch noch konstant die Innenraumluft.
Raumtrenner erfüllen viele Funktionen: Sie schützen vor neugierigen Blicken, teilen Räume optisch ein und sind letztendlich ein Designstatement. Wird der Paravent auf dem Balkon eingesetzt, muss er noch mehr können: Die Trennwand muss wetterfest sein und der Stoff darf bei Regen, starker UV-Strahlung und Licht nicht leiden, denn auf Balkon und Terrasse ist die Stellwand auch Schutz vor Wind und Sonne. Aber tut es jeder beliebe Sonnenschutz auf dem Balkon? Wie muss der Paravent für den Balkon beschaffen sein, um auch angenehmen Windschutz zu bieten? Welche Grössen sind verfügbar, welche Qualität ist sinnvoll? Wir haben die Antworten zu deinen Fragen.
Bei einem Minihaus handelt es sich um ein kleines Haus – praktisch entspricht es einer Wohnung in Hausform. Dabei gibt es so viele unterschiedliche Arten an Minihäusern, wie es Gründe gibt, um in eines zu ziehen. Die Mikrohäuser erfreuen sich zunehmender Beliebtheit bei jungen Singles, Paaren und älteren Menschen bis hin zu Senioren. Sie bieten für viele Menschen eine preiswerte Möglichkeit, sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Sie sind ökologisch nachhaltig, sparen Platz – und bieten zudem die Chance, das eigene Leben zu erleichtern. Ein kleiner Überblick über die Welt der Minihäuser.
Du möchtest dein Haus umbauen? Dann erwarten dich viele Möglichkeiten für eine optimale und reibungslose Planung. In diesem Beitrag erfährst du, welche Optionen du für den Umbau deines Hauses hast und erhältst zahlreiche nützliche Tipps. Falls du schon konkret weisst, wie du dein Haus umbauen möchtest, informieren wir dich über alle notwendigen Details, wenn nicht, erwarten dich viele interessante Ideen. Rund um Modernisierung, Anbauten und Bürokratie erhältst du wichtige Informationen. So sparst du dir einen Hausbau und lässt dein Einfamilienhaus oder die Wohnung wieder in neuem Glanz erstrahlen.
Holz und blanke Erde – das verträgt sich nicht: Das Erdreich gibt Feuchtigkeit an das Holz ab, es fault mit der Zeit. Der Untergrund muss also vorbereitet werden, bevor du deine Holzterrasse installierst. Ein Unterbau aus Holz funktioniert beispielsweise immer dann, wenn du ein Fundament legst. Darauf kommen Abstandhalter aus tragfähigen Holzarten, und erst auf diesen verlegst du die Terrassendielen. Unterkonstruktionen können aber auch aus Metall sein. Tipps zum Terrassenbau gibt dir der jeweilige Hersteller der verschiedenen Produkte – und wir beantworten vorab deine Fragen.