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Die Anzahl an Bevölkerung und Beschäftigten in der Schweiz wird in den kommenden Jahrzehnten weiter steigen. Dies bedeutet, dass sich einzelne Gemeinden in den Kantonen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Nutzungsansprüche an Wohn- und Arbeitsraum anpassen müssen. Die im Mai 2014 in Kraft getretene Revision des Raumplanungsgesetztes stellt die Siedlungsentwicklung nach innen in den Vordergrund. Siedlungsentwicklung nach innen bedeutet, dass bestehenden Bauzonen genutzt und ausgeschöpft werden sollen und die Dichte an geeigneten Standorten erhöht wird. Die Einführung von Dichtekennziffern steht dabei im Dienste der Wohnraum- und Stadtentwicklung und hilft die Vorgaben aus dem Raumplanungsgesetz zu erfüllen.
Die Ausnützungsziffer berechnet sich durch die Grundflächenzahl, die Geschossflächenzahl und die Baumassenzahl sowie die Anzahl der Vollgeschosse oder der Gebäudehöhe. Als Bruttogeschossfläche gilt die Summe aus Wohnraum, Geweberäumen, ober- und unterirdischen Geschossflächen sowie Mauern und Wandquerschnitten. Die anrechenbare Landfläche ist die baulich noch nicht genutzte Grundstücksfläche.
Nicht angerechnet werden:
Die Baumassenziffer ist das Verhältnis zwischen dem oberirdischen Bauvolumen und der anrechenbaren Bodenfläche. Sie ist abhängig von der Gebäudehöhe beziehungsweise der Geschosszahl und der Hangneigung der Grundstücksfläche. Planst du ein Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus zu bauen oder gar ein Bürogebäude, müssen beim Baugesuch die Berechnungen zur Baumassenziffer eingereicht werden. Je nach Ausmass des Bauvorhabens erfolgt die Dokumentation der Berechnung durch entsprechende Pläne.
Die Bauvorschriften besagen, dass bei der Baumassenziffer der oberirdisch umbaute Raum mit seinen Aussenmassen angerechnet wird. Zur Berechnung wird die Grundfläche des Baukörpers (Länge mal Breite) mit der Tiefe des Gebäudes multipliziert. Alle oberirdisch gelegenen Gebäudeteile über dem gewachsenen Boden zählen dazu wie beispielsweise:
Grundkubus entsprechend seiner Aussenmasse
offene, überdeckte Bauteile wie beispielsweise Balkone
Vordächer und Dachvorsprünge mit mehr als 1,5 Meter Austragung
Kleine Rücksprünge wie beispielsweise Fensternischen
Dachaufbauten wie beispielsweise Gauben oder Klimaanlagen
Folgende Bereiche zählen hingegen nicht zum Bauvolumen:
Überdachte Witterungsbereiche wie beispielsweise überbaute Hauseingänge
Räume, die als öffentliche Verkehrswege genutzt werden
offene Dacheinschnitte
Brüstungen
Kamine, Antennen und Solaranlagen
Nicht wasserdicht überdachte Bauteile wie offene Pergolen
Erdreich über Gebäuden wie beispielsweise Dachbegrünung
Freitreppen
Aufschüttungen
Der gewachsene Boden ist der Verlauf des Bodens bei Einreichung des Baugesuchs. Der Eigentümer des Grundstücks darf auf frühere Verhältnisse der Grundstücksfläche zurückgreifen, wenn
Relevante Terrainverhältnisse für die Baumassenziffer sind bis maximal 30 Jahre vor dem Bauantrag zurückzuverfolgen. Bei jeder Baumassnahme, wie Umbauten oder Gebäudeerweiterungen, innerhalb der letzen 30 Jahre ist das gewachsene Terrain zum Zeitpunkt der Genehmigung massgeblich.
Lange Zeit wurde die Baumassenziffer nur für Industriegebiete und Gewerbezonen angewandt. Seit 1991 ist die Baumassenziffer mit Revision des Planungs- und Baugesetzes auch zur Regelung der räumlichen Dichte in Wohngebieten zugelassen. Nach wie vor spielt die Baumassenziffer in Gewebegebieten und Industriezonen sowie in öffentlichen Bereichen zur Bestimmung der Baudichte ihre Vorteile aus. Dadurch werden die Voraussetzungen geschaffen, unterschiedliche betriebliche Bedürfnisse unter einen Hut zu bringen.
Die Baumassenziffer wird zusammen mit dem Baugesuch und den Plänen vom Architekten bei der zuständigen Baubehörde eingereicht. Die Gemeinde veröffentlicht das geplante Bauvorhaben im kantonalen Amtsblatt und in den Publikationsorganen der Gemeinde. Sind weitere Baubewilligungsbehörden involviert, leitet die Gemeinde das Baugesuch dementsprechend weiter. Das Baugesuch wird drei Wochen lang öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit können Nachbarn beispielsweise öffentliche Entscheide verlangen. Erhebt niemand Einspruch, erteilt die Gemeinde den baurechtlichen Entscheid und bewilligt das Bauvorhaben. Mit der Bewilligung deines Baugesuchs fällt der Startschuss: Nun kannst du mit den Bauarbeiten auf deinem Grundstück beginnen.
Hat ein Haus oder eine Wohnung eine Terrasse oder Dachterrasse, so verbringt man gerne Zeit im Freien und geniesst dort den wohlverdienten Feierabend. Problematisch wird die Nutzung der Terrasse, wenn das Wetter nicht so richtig mitspielt. Wind, Regen oder zu starke Sonneneinstrahlung können dem Aufenthalt dort entgegenstehen. Wer auch an regnerischen oder sehr sonnigen Tagen nicht auf ein gemütliches Plätzchen unter freiem Himmel verzichten möchte, kann sich für eine überdachte Terrasse entscheiden. Mit ihr bist du für unterschiedlichste Wetterbedingungen gerüstet. Deine Gartenmöbel sind durch die Überdachung gut geschützt und deine Gartenpartys müssen auch bei Regen nicht abgesagt werden.
Beton ist nicht gleich Beton: Die Rohdichte des Materials hängt vom jeweiligen Zuschlag ab. Zwischen Schwerbeton und Leichtbeton ist alles möglich, und dann gibt es auch noch Betonsorten wie Stahlbeton … Je nach Verwendung der Masse ist das Gewicht des Materials durchaus wichtig. Was beim Basteln von Lampenschirmen, Tischsockeln und anderen kleinen Gegenständen aus Beton noch unwichtig erscheint, ist spätestens beim Hausbau relevant: Das spezifische Gewicht von Beton ist für die Berechnung der Statik ausschlaggebend. Noch nicht alles klar? Wir beantworten deine Fragen!
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Terrasse zu dekorieren. Gartenmöbel gehören auf jeden Fall dazu, und auch Pflanzen und Laternen sorgen für eine gemütliche Atmosphäre. Mit der einen oder anderen Dekoidee für die Terrassengestaltung verwandelt sich der Freisitz in ein attraktives Open-Air-Wohnzimmer. Alles über die passende Terrassendekoration erfährst du im folgenden Artikel.
Kaum ein Bauwerk kommt ohne Mängel aus. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Neubau oder Umbau handelt. Die Gründe dafür können vielfältig sein, sind zumindest lästig und können gar zu einem enormen Kostenfaktor werden. Um unnötigen Stress und Kosten zu vermeiden, gilt es, Baumängel genau anzuzeigen. Wie das geht und was du sonst noch beachten musst, erfährst du hier.
Beim Thema Brücken denken wir oft an die Bauwerke, aber auch an die zwischenmenschliche Brücke. Diese kann zwischen Kulturen oder unterschiedlichen Menschen gebaut werden, um für mehr Verständnis zu sorgen. Somit ist die Brücke eine schöne Metapher. Hier erfährst du mehr über den architektonischen Brückenbau, der jedoch einige wichtige Lektionen für das Leben bereithalten kann. Wir gehen auf das Vorgehen, die Projektentwicklung, die Aufsicht, die Sicherheit und auch auf das Design von Brücken ein.
Der Hausbau ist ein aufregendes Unterfangen, das in verschiedene Bauphasen unterteilt ist. Wenn du dich mit Themen wie der Baufinanzierung beschäftigst und bereits einen Architekten beauftragt hast, solltest du dir auch den konkreten Bauablauf vergegenwärtigen. Die Planungsphase ist in der Regel besonders spannend, Bauprojekte umfassen aber noch viele weitere Phasen. Die Bauphasen definiert § 3 der HOAI (Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen). In diesem Artikel findest du viele Hintergrundinformationen dazu und erfährst mehr über Häuser und deren Entstehungsweise.