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Die Anzahl an Bevölkerung und Beschäftigten in der Schweiz wird in den kommenden Jahrzehnten weiter steigen. Dies bedeutet, dass sich einzelne Gemeinden in den Kantonen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Nutzungsansprüche an Wohn- und Arbeitsraum anpassen müssen. Die im Mai 2014 in Kraft getretene Revision des Raumplanungsgesetztes stellt die Siedlungsentwicklung nach innen in den Vordergrund. Siedlungsentwicklung nach innen bedeutet, dass bestehenden Bauzonen genutzt und ausgeschöpft werden sollen und die Dichte an geeigneten Standorten erhöht wird. Die Einführung von Dichtekennziffern steht dabei im Dienste der Wohnraum- und Stadtentwicklung und hilft die Vorgaben aus dem Raumplanungsgesetz zu erfüllen.
Die Ausnützungsziffer berechnet sich durch die Grundflächenzahl, die Geschossflächenzahl und die Baumassenzahl sowie die Anzahl der Vollgeschosse oder der Gebäudehöhe. Als Bruttogeschossfläche gilt die Summe aus Wohnraum, Geweberäumen, ober- und unterirdischen Geschossflächen sowie Mauern und Wandquerschnitten. Die anrechenbare Landfläche ist die baulich noch nicht genutzte Grundstücksfläche.
Nicht angerechnet werden:
Die Baumassenziffer ist das Verhältnis zwischen dem oberirdischen Bauvolumen und der anrechenbaren Bodenfläche. Sie ist abhängig von der Gebäudehöhe beziehungsweise der Geschosszahl und der Hangneigung der Grundstücksfläche. Planst du ein Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus zu bauen oder gar ein Bürogebäude, müssen beim Baugesuch die Berechnungen zur Baumassenziffer eingereicht werden. Je nach Ausmass des Bauvorhabens erfolgt die Dokumentation der Berechnung durch entsprechende Pläne.
Die Bauvorschriften besagen, dass bei der Baumassenziffer der oberirdisch umbaute Raum mit seinen Aussenmassen angerechnet wird. Zur Berechnung wird die Grundfläche des Baukörpers (Länge mal Breite) mit der Tiefe des Gebäudes multipliziert. Alle oberirdisch gelegenen Gebäudeteile über dem gewachsenen Boden zählen dazu wie beispielsweise:
Grundkubus entsprechend seiner Aussenmasse
offene, überdeckte Bauteile wie beispielsweise Balkone
Vordächer und Dachvorsprünge mit mehr als 1,5 Meter Austragung
Kleine Rücksprünge wie beispielsweise Fensternischen
Dachaufbauten wie beispielsweise Gauben oder Klimaanlagen
Folgende Bereiche zählen hingegen nicht zum Bauvolumen:
Überdachte Witterungsbereiche wie beispielsweise überbaute Hauseingänge
Räume, die als öffentliche Verkehrswege genutzt werden
offene Dacheinschnitte
Brüstungen
Kamine, Antennen und Solaranlagen
Nicht wasserdicht überdachte Bauteile wie offene Pergolen
Erdreich über Gebäuden wie beispielsweise Dachbegrünung
Freitreppen
Aufschüttungen
Der gewachsene Boden ist der Verlauf des Bodens bei Einreichung des Baugesuchs. Der Eigentümer des Grundstücks darf auf frühere Verhältnisse der Grundstücksfläche zurückgreifen, wenn
Relevante Terrainverhältnisse für die Baumassenziffer sind bis maximal 30 Jahre vor dem Bauantrag zurückzuverfolgen. Bei jeder Baumassnahme, wie Umbauten oder Gebäudeerweiterungen, innerhalb der letzen 30 Jahre ist das gewachsene Terrain zum Zeitpunkt der Genehmigung massgeblich.
Lange Zeit wurde die Baumassenziffer nur für Industriegebiete und Gewerbezonen angewandt. Seit 1991 ist die Baumassenziffer mit Revision des Planungs- und Baugesetzes auch zur Regelung der räumlichen Dichte in Wohngebieten zugelassen. Nach wie vor spielt die Baumassenziffer in Gewebegebieten und Industriezonen sowie in öffentlichen Bereichen zur Bestimmung der Baudichte ihre Vorteile aus. Dadurch werden die Voraussetzungen geschaffen, unterschiedliche betriebliche Bedürfnisse unter einen Hut zu bringen.
Die Baumassenziffer wird zusammen mit dem Baugesuch und den Plänen vom Architekten bei der zuständigen Baubehörde eingereicht. Die Gemeinde veröffentlicht das geplante Bauvorhaben im kantonalen Amtsblatt und in den Publikationsorganen der Gemeinde. Sind weitere Baubewilligungsbehörden involviert, leitet die Gemeinde das Baugesuch dementsprechend weiter. Das Baugesuch wird drei Wochen lang öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit können Nachbarn beispielsweise öffentliche Entscheide verlangen. Erhebt niemand Einspruch, erteilt die Gemeinde den baurechtlichen Entscheid und bewilligt das Bauvorhaben. Mit der Bewilligung deines Baugesuchs fällt der Startschuss: Nun kannst du mit den Bauarbeiten auf deinem Grundstück beginnen.
Der Baustandard Minergie steht für einen besonders niedrigen Energieverbrauch, Wirtschaftlichkeit und Komfort. Ist ein Minergie-Zertifikat für eine Immobilie vorhanden, ist mit Sicherheit die entsprechende Gebäudetechnik verbaut. Voraussetzung für dieses Qualitätslabel sind ein Mindestanteil an erneuerbaren Energien und eine dichte Gebäudehülle. Dabei lassen sich die Vorgaben zu Eigenversorgung, Energieeffizienz und Bauökologie spezifisch erweitern. Minergie-P ist dabei die Variante, die vom ursprünglichen Passivhauskonzept abgeleitet wurde und die höchste Anforderungen bezüglich der Energieeffizienz an Neubauten und sanierte Gebäude stellt. In diesem Artikel bekommst du die wichtigsten Fragen zum Thema beantwortet sowie worauf du bei deinem Bauvorhaben besonders achten solltest.
Der Hausbau ist ein aufregendes Unterfangen, das in verschiedene Bauphasen unterteilt ist. Wenn du dich mit Themen wie der Baufinanzierung beschäftigst und bereits einen Architekten beauftragt hast, solltest du dir auch den konkreten Bauablauf vergegenwärtigen. Die Planungsphase ist in der Regel besonders spannend, Bauprojekte umfassen aber noch viele weitere Phasen. Die Bauphasen definiert § 3 der HOAI (Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen). In diesem Artikel findest du viele Hintergrundinformationen dazu und erfährst mehr über Häuser und deren Entstehungsweise.
Die Architektur der alten Griechen bot nicht nur riesige Tempel, Bäder und Prachtbauten, sie folgte auch einem spezifischen ästhetischen Sinn. Das Erscheinungsbild eines Gebäudes war von wunderschönen Frauenstatuen geprägt, die Karyatiden genannt wurden und die die Lastenträgerinnen des Dachgiebels waren, ähnlich wie Atlanten, die die Aufgabe in männlicher Form erfüllten und die Welt trugen. Später übernahmen Architekten in Anlehnung griechischer Vorbilder die weibliche Statue und stellten sie teilweise auch mit entblösster Brust oder gerafftem Tuch dar. Im antiken Griechenland dagegen trugen sie immer lange Gewänder.
Egal ob sich unerwartet Nachwuchs angekündigt hat oder du deine Eltern zu dir ins Haus holen möchtest: Gründe für einen Hausanbau gibt es einige. Vielleicht möchtest du dir aber auch eine separate Hobbywerkstatt oder einen Wellnessbereich einrichten? Auch in diesem Fall ist sinnvoll, an dein Haus anzubauen. Je nach baulichen Gegebenheiten gestaltet sich die Erweiterung mehr oder weniger schwierig. Auf jeden Fall ist es ratsam, sich die Hilfe eines Architekten zu holen. Er weiss am besten, wie deine Wohnfläche individuell ergänzt und der Platz sinnvoll genutzt werden kann. Auch kann er dir beim Bauantrag behilflich sein.
In der Schweiz hat jedes Stück Land eine Parzellennummer. Anhand dieser Nummer erhältst du viele wichtige Informationen über dein Land. Alternativ kannst du auch mit einer Adresse oder mit den Landeskoordinaten Auskunft zu einem Grundstück erhalten. Die Katasterämter der Schweiz liefern dir dazu auf Wunsch – und wenn ein berechtigtes Interesse besteht – weitere administrative Informationen zu einer Parzelle.
Unter einer Kältebrücke versteht man einen Teil des Hauses, bei dem die Wärme schneller nach draussen dringt als bei anderen Bauelementen. Dabei handelt es sich um einen umgangssprachlichen Ausdruck. Der Fachbegriff ist tatsächlich die „Wärmebrücke“. Eine mangelnde Wärmedämmung kann einen Energie- und Wärmeverlust nach sich ziehen und die Schimmelbildung begünstigen. Daher ist es ratsam, sich zu informieren und eventuelle Kältebrücken zu beseitigen. Alle Informationen, um Kältebrücken zu erkennen und zu vermeiden, erhältst du hier.